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BGH Beschwer Berufung: Wertfestsetzung bei Löschung und Unterlassung neu bewertet

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Ein Nachbarschaftsfoto eskaliert: Gerichtsurteil zur Löschung und ein dauerhaftes Verbot. Doch der wahre Streit begann, als es um die Frage ging: Wie viel ist dieser Nachteil wert? Der Bundesgerichtshof musste diese heikle Bewertung klären und entschied damit über den Zugang zur nächsten Instanz.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Was bedeutet das konkret? Wenn ein Gericht Sie verurteilt, bestimmte Dinge zu löschen und es Ihnen gleichzeitig verbietet, Ähnliches zukünftig zu tun (z.B. Fotos zu machen), dann zählt der Nachteil, den Sie dadurch haben, für eine mögliche Berufung stärker als bisher. Das dauerhafte Verbot wiegt dabei besonders schwer.
  • Wer ist betroffen? Personen, die in gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Löschung von Inhalten (Fotos, Videos, Texte etc.) und zur zukünftigen Unterlassung verurteilt wurden und diese Urteile anfechten möchten.
  • Praktische Konsequenzen: Es wird möglicherweise leichter, gegen solche kombinierten Urteile Berufung einzulegen, da die Gerichte den Wert Ihres Nachteils (die „Beschwer“) nun sorgfältiger prüfen und das dauerhafte Verbot stärker berücksichtigen müssen. Ihr Weg zur nächsten Gerichtsinstanz wird dadurch weniger wahrscheinlich zu Unrecht versperrt.
  • Hintergrund: Ein Streit um Fotos führte dazu, dass eine Nachbarin verurteilt wurde, Fotos zu löschen und zukünftig keine mehr zu machen. Das nächste Gericht ließ ihre Berufung nicht zu, weil es den Wert ihres Nachteils (ihrer „Beschwer“) als zu gering einschätzte und dabei das dauerhafte Verbot nicht ausreichend berücksichtigte. Der BGH hat diese Bewertung korrigiert.
  • Zeitlicher Rahmen/Gültigkeit: Die Entscheidung gilt ab sofort und klärt, wie Gerichte den Nachteil bei solchen kombinierten Verurteilungen zukünftig korrekt bewerten müssen.

Quelle: Bundesgerichtshof (BGH) vom 25. März 2025 (Az.: VI ZB 32/24)

Foto gelöscht, Ärger geblieben? Wie der BGH den Weg in die nächste Instanz neu bewertet

Ein alltäglicher Streit um Fotos und Videos eskaliert bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Im Kern ging es nicht um die Bilder selbst, sondern um eine prozessuale Hürde: die sogenannte „Beschwer“. Ein neuer Beschluss (VI ZB 32/24 vom 25. März 2025) stellt klar, wie Gerichte den Wert eines Rechtsstreits bemessen müssen, wenn es sowohl um die Löschung von Material als auch um ein dauerhaftes Verbot zukünftiger Aufnahmen geht. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen dafür, wann Bürgerinnen und Bürger eine zweite Chance vor Gericht bekommen – und könnte auch für Sie relevant sein, wenn Sie in einen ähnlichen Konflikt geraten. Stellen Sie sich vor, Sie werden verurteilt, bestimmte Fotos zu löschen und dürfen zudem nie wieder ähnliche Aufnahmen machen. Sie halten das Urteil für falsch und wollen es von einer höheren Instanz überprüfen lassen. Doch dann sagt das nächste Gericht: „Pech gehabt, der Streitwert ist zu niedrig, Ihre Berufung ist unzulässig.“ Genau das ist einer Beklagten passiert, und ihr Fall landete schließlich beim Bundesgerichtshof. Die Richter in Karlsruhe mussten eine grundlegende Frage klären: Wie viel ist der „Nachteil“ oder die „Beschwer“ wert, den jemand durch ein solches kombiniertes Urteil erleidet? Und was bedeutet das für den Zugang zur nächsten Gerichtsinstanz?

Der Funke am Silvesterabend: Worum ging es im konkreten Fall?…


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