ArbG Berlin, Az.: 60 Ca 10222/15, Urteil vom 11.11.2015
I.
1. Der Beklagte wird verurteilt, der Verringerung der Arbeitszeit der Klägerin auf 30 Wochenstunden bei Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage Montag, Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie Mittwoch von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr ab dem 13.02.2016 für die Dauer der Elternzeit bis zum 12.08.2016 zuzustimmen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits haben bei einem zur Festsetzung vorgesehenen gerichtlichen Gebührenstreitwert von 18.183,46 EUR die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
III.
Der Wert der Beschwer der Parteien wird auf jeweils 9.091,73 EUR festgesetzt.
Tatbestand
Symbolfoto: Von YAKOBCHUK VIACHESLAV / Shutterstock.com
Die Parteien streiten über Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit und deren vorläufige Durchsetzung.
Bei dem beklagten Verein handelt es sich um den Zusammenschluss der sechzehn Länder-Architektenkammern der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt die Interessen der Architekten und Architektinnen gegenüber Politik und Öffentlichkeit und beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Für seine Lobbyarbeit unterhält er u.a. ein Büro in Brüssel.
Abteilungsleiterin „Europa“ mit Dienstsitz Brüssel ist seit dem 01. September 2013 die Klägerin. Für ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 6.566,25 Euro arbeitet sie nominell 39 Stunden in der Woche. Weiter ist im Arbeitsvertrag unter dem 31. Mai 2013 (Bl. 23 – 27 d.A.) bestimmt, dass deutsches Arbeitsrecht Anwendung finde und der Gerichtsstand in Berlin sei.
Mit der Einstellung der Klägerin hatte das Brüsseler Büro des Beklagten die Gestalt angenommen, wie es aus dem Organigramm (Bl. 28 – 31 d.A.) zu ersehen ist. Die Klägerin war somit drei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen überstellt: Der in Vollzeit arbeitenden Assistentin Frau M., der mit 20 Stunden in der Woche beschäftigten Referentin „Europarecht“ Frau B. und den in Vollzeit tätigen Referenten „Architektur und Wirtschaft“ Herrn K.. Betreffend die beiden letztgenannten liegen die Stellenbeschreibungen unter dem 16./20. Mai 2014 (Bl. 144 f., 142 f. d.A.) vor. Dort ist jeweils gleichlautend unter „H[…]