Immobilienmaklerin gewinnt vor Gericht: Objektgesellschaft muss stolze Maklerprovision zahlen! Ein millionenschwerer Immobiliendeal führt zu einem erbitterten Rechtsstreit um die Maklerprovision. Das Gericht bestätigt: Die Maklerin hat Anspruch auf ihre Provision, auch wenn die Objektgesellschaft sich weigert zu zahlen. Ein ehemaliger Geschäftsführer wird zum Schlüsselzeugen und bringt die entscheidende Wendung im Fall. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 64/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Im Streitfall geht es um die Forderung einer Maklerprovision für die Vermittlung von Immobilien zwischen einer Maklerin und einer Objektgesellschaft. Die Klägerin ließ sich durch den ehemaligen Geschäftsführer der Beklagten, der im Namen einer anderen Gesellschaft agierte, kontaktieren und übermittelte Informationen sowie ein Kaufangebot. Schwierigkeiten traten auf, weil die Beklagte die Zahlung der Provision nicht sofort leistete und es mehrere Mahnungen bedurfte, um die Angelegenheit vor Gericht zu bringen. Das Gericht entschied, dass die Beklagte zur Zahlung der geforderten Maklerprovision verpflichtet ist. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf den Nachweis eines gültigen Maklervertrags sowie die475 Beweise für die Erbringung der Maklerleistungen. Diese Entscheidung zeigt, dass auch bei Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen den Parteien eine Provisionsforderung durchsetzbar sein kann. Die Auswirkungen des Urteils könnten Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle im Immobilienbereich haben, insbesondere bezüglich der Verpflichtungen aus Maklerverträgen. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass das Gericht Verstöße gegen vertragliche Verpflichtungen zugunsten des Maklers werten kann. Die vorliegende Entscheidung verdeutlicht die Wichtigkeit einer klaren und rechtzeitigen Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien. Zahlungsaufforderungen sollten stets ernst genommen werden, da die rechtlichen Folgen erheblich sein können.
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Cottbus – Az.: 11 Ca 10390/20 – Urteil vom 17.06.2021 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.624,00 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über eine ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sowie hilfsweise die Abgeltung von […]