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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reiserechtseinführung

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I. Einleitung:

Wenn einer eine Reise tut,
dann kann er was erzählen.
Drum nähme ich den Stock und Hut
und tät das Reisen wählen.
Matthias Claudius (1740 – 1815) in „Urian‘s Reise um die Welt“

Studium der Theologie und der Rechtswissenschaften, Schriftsteller

1. Rund 30 Millionen Pauschalreisen werden jedes Jahr in Deutschland verkauft. Jedoch verlaufen diese nicht immer zur Zufriedenheit der jeweiligen Reisenden ab. Häufig tritt der erste Ärger schon beim Abflug auf, wenn der Flieger erst verspätet kommt oder auf einmal einen Umweg fliegt und man statt vormittags auf einmal erst am Abend am Urlaubsort eintrifft, so dass der erste Urlaubstag nunmehr schon vorbei ist. Es stellt sich dann die entscheidende Frage: „Muss ich mir das gefallen lassen?!“
2. Problematisch bzgl. der Ansprüche im Reiserecht ist die Tatsache, dass es „das Reiserecht“ eigentlich nicht gibt. Das Reiserecht ist vielmehr ein Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen der §§ 651a ff. BGB, von Rechtsverordnungen und von erstinstanzlichen Urteilen der Amtsgerichte.
3. Ferner gibt es ein weiteres Problem im Reiserecht. Fehler die der Reisende bezüglich der Geltendmachung seiner Ansprüche am Urlaubsort macht, kann hinterher auch ein Anwalt nicht mehr oder nur mit großer Mühe „ausbügeln“. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen daher helfen, solche Fehler zu vermeiden und Ihnen einen kleinen Einblick in das Reiserecht geben.
4. Das Reiserecht unterscheidet hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen etc. zwischen Pauschalreisen und Individualreisen.
a. Unter Pauschalreisen sind solche Reisen zu verstehen, die aus einem „Leistungspaket“ bestehen. Dieses Leistungspaket enthält in der Regel als Leistung die Anreise zum Urlaubsort sowie Übernachtung, Verpflegung sowie weitere Reiseleistungen (z.B. Ausflüge etc.). Diese Leistungen werden in der Regel von einem Reiseveranstalter orga[…]


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