Oberlandesgericht Köln
Az.: 16 U 40/06
Urteil vom 18.12.2006
Vorinstanz: Landgericht Köln, Az.: 15 O 744/05
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 02.05.2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 15 O 744/05 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzengeld in Höhe von 6.500,00 € und weitere 7.355,60 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 27. 12.2005 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 449,96 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren materiellen und inmateriellen Schäden zu ersetzen, die dieser aus dem Unfallereignis vom 03.10.2005 zukünftig entstehen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 57%, die Beklagte zu 43%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Zwangsvollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe:
I.
Die Klägerin und ihr Ehemann waren Teilnehmer einer Reise in die Türkei, die der mit ihnen befreundete Herr J. bei der Beklagten für die Zeit vom 30.09. bis 14.10.2005 gebucht hatte. Nachdem die Klägerin und ihr Ehemann am Abend des 02.10.2005 die Bar des gebuchten Hotels besucht hatten, legte die Klägerin sich nach Mitternacht schlafen, während ihr Ehemann auf den Balkon des Hotelzimmers ging, um dort zu rauchen. Die Klägerin wurde irgendwann durch ein Geräusch wach und stellte fest, dass ihr Mann, der in einem zwischen den Parteien streitigen Umfang alkoholisiert war, von dem im dritten Stock des Hotels gelegenen Balkon gestürzt war. Er hatte tödliche Verletzungen erlitten und verstarb noch am Unfallort.
Die Klägerin hat Schmerzensgeld[…]