Anfechtungsgründe im Überblick: Irrtum, Täuschung, Drohung
Sie haben einen Vertrag unterschrieben und fühlen sich nun über den Tisch gezogen? Vielleicht haben Sie sich geirrt, wurden getäuscht oder gar bedroht? Das Gesetz bietet Ihnen Möglichkeiten, aus solchen Verträgen wieder herauszukommen – Stichwort: Anfechtung. Erfahren Sie hier, unter welchen Umständen Sie Ihre Willenserklärung anfechten können und welche Schritte Sie dabei beachten müssen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Grundlagen der Anfechtung:
- Eine Willenserklärung kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, wenn ein Irrtum, eine Täuschung oder eine Drohung vorliegt (§§ 119–124 BGB).
- Ziel der Anfechtung: Rückwirkende Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts (§ 142 BGB).
- Wichtige Anfechtungsgründe:
- Irrtum (§ 119 BGB):
- Inhaltsirrtum (falsches Verständnis des Vertragsinhalts).
- Erklärungsirrtum (Versprechen, Verschreiben).
- Eigenschaftsirrtum (wesentliche Merkmale einer Sache oder Person).
- Falsche Übermittlung (§ 120 BGB): Fehler bei der Weitergabe durch Boten oder technische Systeme.
- Arglistige Täuschung (§ 123 BGB): Vorsätzliche Täuschung über wesentliche Tatsachen.
- Widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB): Unzulässiger Druck, um eine Willenserklärung zu erzwingen.
- Irrtum (§ 119 BGB):
- Voraussetzungen für eine wirksame Anfechtung:
- Anfechtungsgrund: Einer der gesetzlich geregelten Gründe muss vorliegen.
- Anfechtungserklärung: Die Anfechtung muss eindeutig und an den Vertragspartner gerichtet sein.
- Anfechtungsfrist:
- Bei Irrtum und falscher Übermittlung: unverzüglich nach Entdeckung (§ 121 BGB).
- Bei Täuschung oder Drohung: innerhalb eines Jahres nach Entdeckung bzw. Ende der Drohung (§ 124 BGB).
- Rechtsfolgen der Anfechtung:
- Das Rechtsgeschäft wird rückwirkend nichtig („ex tunc“).
- Bereits erbrachte Leistungen müssen zurückgegeben werden (§§ 812 ff. BGB).
- Mögliche Schadensersatzansprüche, z. B. bei Vertrauensschaden (§ 122 BGB).
- Praktische Tipps:
- Anfechtung möglichst schriftlich und klar formulieren.
- Fristen unbedingt beachten, da andernfalls die Anfechtung unwirksam wird.
- Bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen, um Fehler zu vermeiden.
Grundlagen der Anfechtung von Willenserklärungen
Eine ungültige Rechtsfolge kann vermieden werden, wenn eine Anfechtung rechtzeitig und ordnungsgemäß erklärt wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält hierzu genaue Regelungen, die vor allem für Personen ohne juristische Vorkenntnisse eine wichtige Rolle spielen. Rechtsgeschäfte wie Kaufverträge oder Mietverträge beruhen auf Willenserklärungen; deshalb ist das Verständnis dieser begrifflichen und rechtlichen Grundlagen essenziell.
Begriff und Bedeutung der Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Erklärung einer Person. Die Verknüpfung mit § 116 BGB wurde entfernt, da dieser Paragraph den geheimen Vorbehalt regelt und nicht die Definition der Willenserklärung enthält. Sie besteht aus einem inneren Willen und dessen äußerer Erklärung, beispielsweise durch mündliche Äußerung, schriftliche Fixierung oder schlüssiges Handeln. Solche Erklärungen bilden die Grundlage von Rechtsgeschäften und können ein neues Rechtsverhältnis begründen (z. B. Abschluss eines Kaufvertrags), ein bestehendes Verhältnis ändern (z. B….