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Reisemängel bei Kreuzfahrten: Welche Besonderheiten gelten für Kreuzfahrten?

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Kreuzfahrten erfreuen sich wachsender Beliebtheit und sind für viele Urlauber eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Reisen. Doch was passiert, wenn während einer Kreuzfahrt Probleme auftreten und die Reise nicht wie geplant verläuft? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Besonderheiten von Kreuzfahrten im Hinblick auf Reisemängel und gibt praktische Tipps für betroffene Passagiere.

Das Wichtigste: Kurz und knapp

  • Kreuzfahrten gelten rechtlich als Pauschalreisen und unterliegen dem Reisevertragsrecht des BGB.
  • Bei Reisemängeln haben Passagiere Anspruch auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises und gegebenenfalls Schadensersatz.
  • Typische Mängel bei Kreuzfahrten sind Routenänderungen, Ausfälle von Landgängen, Kabinenmängel und Verspätungen.
  • Reisemängel müssen unverzüglich an Bord angezeigt und dokumentiert werden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Reise gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren.
  • Bei erheblichen Mängeln haben Passagiere ein Kündigungsrecht und können Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen.
  • Neben dem Gerichtsweg gibt es Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung wie Schlichtungsverfahren.
  • Eine gute Vorbereitung und Dokumentation von Mängeln während der Reise erleichtert die spätere Durchsetzung von Ansprüchen.
  • Die Kommunikation mit der Reederei sollte sachlich und bestimmt erfolgen, berechtigte Ansprüche sollten geltend gemacht werden.

Kreuzfahrten: Boomender Wirtschaftsfaktor mit rechtlichen Herausforderungen

Kreuzfahrten nehmen im Tourismus einen immer größeren Stellenwert ein. Jährlich entscheiden sich Millionen von Urlaubern für einen Schiffsurlaub, angelockt von der Möglichkeit, verschiedene Ziele zu bereisen und gleichzeitig den Komfort eines schwimmenden Hotels zu genießen. Doch trotz sorgfältiger Planung und Organisation können auch bei Kreuzfahrten Probleme und Mängel auftreten.

Bedeutung von Kreuzfahrten im Tourismus

Die Kreuzfahrtbranche verzeichnete bis 2019 ein stetiges Wachstum. Nach einem pandemiebedingten Einbruch zeigt sie seit 2022 wieder deutliche Erholungstendenzen und Wachstum und entwickelte sich zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor im Tourismus. Immer größere und modernere Schiffe mit einer Vielzahl an Bordangeboten und Unterhaltungsmöglichkeiten ziehen ein breites Publikum in ihren Bann. Kreuzfahrten sind längst keine Nische mehr, sondern ein Massenphänomen mit erheblicher ökonomischer Relevanz.

Rechtliche Einordnung von Kreuzfahrten

Kreuzfahrten gelten rechtlich als Pauschalreisen. Das bedeutet, dass Reisende bei der Buchung einer Kreuzfahrt einen Reisevertrag mit dem Veranstalter abschließen, der eine Gesamtheit von Reiseleistungen beinhaltet. Dazu gehören in der Regel die Beförderung, Unterbringung, Verpflegung und weitere Leistungen an Bord sowie teilweise auch An- und Abreise oder Landausflüge. Für diese Leistungen haftet der Veranstalter als einheitlicher Vertragspartner.

Rechtliche Grundlagen für Reisemängel bei Kreuzfahrten

Für Reisemängel bei Kreuzfahrten gelten besondere rechtliche Bestimmungen, die sich aus verschiedenen nationalen und internationalen Regelwerken zusammensetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei das deutsche Reiserecht, spezifische EU-Vorschriften für den Seeverkehr sowie internationale Abkommen.

Reisevertragsrecht im BGB

Das deutsche Reiserecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die §§ 651a ff….


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