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Reisemängel bei Kreuzfahrten: Welche Besonderheiten gelten für Kreuzfahrten?

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Kreuzfahrten erfreuen sich wachsender Beliebtheit und sind für viele Urlauber eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Reisen. Doch was passiert, wenn während einer Kreuzfahrt Probleme auftreten und die Reise nicht wie geplant verläuft? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Besonderheiten von Kreuzfahrten im Hinblick auf Reisemängel und gibt praktische Tipps für betroffene Passagiere. (Symbolfoto: nikolpetr – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz und knapp Kreuzfahrten gelten rechtlich als Pauschalreisen und unterliegen dem Reisevertragsrecht des BGB. Bei Reisemängeln haben Passagiere Anspruch auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises und gegebenenfalls Schadensersatz. Typische Mängel bei Kreuzfahrten sind Routenänderungen, Ausfälle von Landgängen, Kabinenmängel und Verspätungen. Reisemängel müssen unverzüglich an Bord angezeigt und dokumentiert werden, um Ansprüche geltend machen zu können. Für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Reise gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Bei erheblichen Mängeln haben Passagiere ein Kündigungsrecht und können Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen. Neben dem Gerichtsweg gibt es Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung wie Schlichtungsverfahren. Eine gute Vorbereitung und Dokumentation von Mängeln während der Reise erleichtert die spätere Durchsetzung von Ansprüchen. Die Kommunikation mit der Reederei sollte sachlich und bestimmt erfolgen, berechtigte Ansprüche sollten geltend gemacht werden. Kreuzfahrten: Boomender Wirtschaftsfakt


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