Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schlossaustausch durch Mieter für nicht gemietete Fläche – fristlose Kündigung

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

Ein Vermieterehepaar aus Breisach erstritt vor Gericht die Räumung eines möblierten Zimmers, dessen Mieter sich trotz mehrfacher Kündigungen weigerte auszuziehen. Der Fall ist besonders brisant, da der Mieter aufgrund einer psychischen Erkrankung einen Härtefall geltend machte und ein psychiatrisches Gutachten seine Situation bestätigte. Dennoch entschieden die Richter zugunsten der Eigentümer, die das Haus selbst bewohnen und den Wohnraum für ihre Familie benötigen.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Amtsgericht Breisach am Rhein
Datum: 17.10.2024
Aktenzeichen: 1 C 45/23
Verfahrensart: Räumungsklage
Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Die neuen Eigentümer des Anwesens in der Vogesenstraße 14b, die eine Räumung des Zimmers und Schadenersatz fordern. Sie haben das Anwesen im Juli 2022 erworben und den Mietvertrag mit dem Beklagten mehrfach gekündigt, teils wegen Eigenbedarfs und teils aus anderen Gründen.
Beklagter: Der Mieter des Zimmers Nr. 4 im 2. OG, der aufgrund gesundheitlicher und persönlicher Umstände gegen die Kündigungen Widerspruch eingelegt hat. Er argumentiert, dass die Kündigungsgründe nicht gerechtfertigt sind und ein Auszug für ihn gesundheitlich unzumutbar wäre.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Kläger haben von den vorherigen Eigentümern ein Anwesen erworben und das bestehende Mietverhältnis mehrmals gekündigt, sowohl ordentlich als auch fristlos. Begründungen betrafen Eigenbedarf und schwerwiegende Vertragsverletzungen seitens des Beklagten. Der Beklagte wehrte sich gegen diese Kündigungen und berief sich auf eine Unzumutbare Härte wegen seiner gesundheitlichen Erkrankungen sowie auf unzureichende Kündigungsgründe.
Kern des Rechtsstreits: Di[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv