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Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung – Voraussetzungen

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SG Magdeburg – Az.: S 9 R 99/17 – Urteil vom 09.12.2019

Der Bescheid vom 07. 11. 2016 in der Gestalt des Widerspruchs-bescheides vom 10. 01. 2017 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab dem 01. 12. 2015 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen – zu gewähren.

Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente.

Die 1962 geborene Klägerin leidet insbesondere unter Einschränkungen im Bereich der Beine (rechts: Knie-TEP-Implantation im November 2015, dabei Gefäßverletzung; links: Knie-TEP-Implantation im Oktober 2014 und Wechsel-OP im Oktober 2018).

Im Dezember 2015 beantragte die Klägerin eine medizinische Reha-Maßnahme, die im Januar 2016 stattfand.

Im August 2016 beantragte die Klägerin die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente.

Mit Bescheid vom 7.11.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.1.2017 lehnte die Beklagte den Rentenantrag ab.

Grundlage der Entscheidung war in erster Linie der Reha-Abschlussbericht vom Februar 2016.

Am 18.1.2017 hat die Klägerin die vorliegende Klage erhoben.

Das Gericht hat Befundberichte der behandelnden Ärzte eingeholt. Darüber hinaus lag der Reha-Abschlussbericht vom Dezember 2018 vor.

Anschließend hat das Gericht ein orthopädisches Gutachten vom Oktober 2019 eingeholt.

Die Kläger-Bevollmächtigte beantragt, den Bescheid vom 07. 11. 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. 01. 2017 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin ab dem 01. 12. 2015 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, hilfsweise wegen teilweiser Erwerbsminderung, zu gewähren.

Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Die Gerichtsakte und die Verwaltungsakte der Beklagten haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Sachvortrages der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Verwaltungsakte ergänzend verwiesen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist zulässig und begründet.

Die Klägerin hat Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab Dezember 2015, denn sie ist seit November 2015 voll erwerbsgemindert, da sie nicht in der Lage ist, einen Arbeitsplatz zu erreichen.

Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des […]


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