Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsbedingte Kündigung – grob fehlerhafte Sozialauswahl – Umstrukturierung – Personalstruktur

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Arbeitsgericht gibt Klage statt: Sozial ungerechtfertigte Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters.
Ein schwerbehinderter Logistiker hat vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung geklagt. Sein Arbeitgeber hatte betriebsbedingt gekündigt, weil im Unternehmen Restrukturierungsmaßnahmen geplant waren. Dabei hatte der Arbeitgeber die Sozialauswahl grob fehlerhaft durchgeführt und den Kläger zu Unrecht entlassen. Der Kläger hätte demnach auf freie Stellen im Unternehmen weiterbeschäftigt werden müssen. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass der Kläger für diese Stellen aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht geeignet sei. Das Arbeitsgericht sah das anders und gab der Klage des Mitarbeiters statt. Die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und unverhältnismäßig gewesen. Der Arbeitgeber hätte dem Kläger im Wege einer Änderungskündigung freie Arbeitsplätze im Unternehmen anbieten müssen, was nicht geschehen war. Der Kläger hat das Recht auf Weiterbeschäftigung und ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.

Hinweis: Das Urteil zeigt, dass Arbeitgeber bei Restrukturierungen darauf achten müssen, die Sozialauswahl korrekt durchzuführen und betroffene Mitarbeiter angemessen zu informieren und zu beraten. […]

Landesarbeitsgericht Hamm – Az.: 18 Sa 1548/21 – Urteil vom 14.07.2022

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18.11.2021 – 5 Ca 546/21 dahin abgeändert, dass die auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses gerichtete Klage abgewiesen wird.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 4/5 und der Kläger zu 1/5.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten im Wesentlichen über die Wirksamkeit einer Kündigung, die die Beklagte auf betriebliche Gründe stützen will.

(Symbolfoto: Jirsak /Shutterstock.com)

Die Beklagte führt mit zwei anderen Unternehmen am Standort A einen Betrieb. Dort war der Kläger, der am 01.01.“0000″ geboren wurde und schwerbehindert ist, seit dem 05.03.1990 tätig. Der Kläger arbeitete als Logistiker im Bereich der Intralogistik. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde zwischen den Pa[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv