Überfahren einer roten Ampel: In welchen Fällen erlaubt?
Die Ampel als Lichtsignal im öffentlichen Straßenverkehr ist bereits jedem kleinen Kind bekannt. Ebenso bekannt ist auch die Bedeutung der jeweiligen Farben, die auf der Ampel zu finden sind. Das alte Sprichwort „Bei Grün darfst Du gehen und bei Rot bleibst Du stehen“ ist so markant, dass es die meisten erwachsenen Menschen auch als Autofahrer noch kennen. Ebenso bekannt ist auch, dass eine Rotlichtüberfahrt der Ampel als Autofahrer sehr teuer werden kann. Weniger bekannt ist jedoch der Umstand, dass unter ganz gewissen Voraussetzungen auch ein Autofahrer im Straßenverkehr trotz eines Rotlichtsignals über die Ampel fahren darf, ohne dass Bußgelder oder gar Punkte im Straßenverkehrszentralregister in Flensburg oder gar ein Fahrverbot droht. Dieses „Sonderrecht“ gilt jedoch lediglich in vier ganz bestimmten Ausnahmesituationen!
Sehr viele Autofahrer, denen per Anhörung ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt wird, argumentieren damit, dass sie das Rotlichtsignal der Ampel als solches in der jeweiligen Situation überhaupt nicht erkennen konnten. Dies ist jedoch ausdrücklich keine der vier Ausnahmesituationen.
Die erste Ausnahme: Die Bildung einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge von Polizei / Ambulanz / Feuerwehr
Befindet sich ein Rettungswagen oder auch ein Polizeifahrzeug im Einsatz, so ist dies im Straßenverkehr deutlich durch das Blaulichtsignal sowie auch das sogenannte Martinshorn für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar. Die Bedeutung dieser Signale ist, dass sich das jeweilige Fahrzeug direkt im Einsatz befindet und deshalb mit sogenannten Sonderrechten durch den Straßenverkehr fahren darf.
Vernimmt ein Autofahrer das Martinshorn als akustisches Signal oder erblickt der Fahrzeugführer das Blaulicht hinter sich, so geht mit dieser Erkenntnis die gesetzliche Verpflichtung einher, diesem Einsatzfahrzeug den erforderlichen Platz zur ungehinderten Weiterfahrt zu ermöglichen. Dies ist auch als Bildung einer Rettungsgasse allgemeinhin bekannt.
Für Autofahrer, die sich unmittelbar vor einer Ampel mit Rotlichtsignal befinden, ergibt sich dann ein „Sonderrecht“ zum Überfahren des Rotlichtsignals. Dies gilt jedoch ausdrücklich nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dem Rettungsfahrzeug den benötigten Platz zu ermöglichen.
Die Fahrt über die rote Ampel sollte möglichst vorsichtig und langsam erfolgen. Hat das Einsatzfahrzeug den Autofahrer passiert sollte das Fahrzeug wieder zentral vor die rote Ampel bewegt werden, bis die Weiterfahrt mi[…]