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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebrauchtwagen Kaufvertrag – Wirksamkeit vereinbarter Gewährleistungsausschluss

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LG Limburg – Az.: 2 O 407/15 – Urteil vom 15.09.2017

– Die Klage wird abgewiesen.

– Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

– Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von dem Beklagten Rückgewähr-, Schadensersatz- und Verwendungsersatzansprüche anlässlich eines Gebrauchtwagenkaufs.

Das streitgegenständliche Fahrzeug, ein Mercedes Benz E 280, Erstzulassung 1996, wurde im Jahr 1996 auf die …..GmbH angemeldet, deren Geschäftsführer der Beklagte war. 2005 wurde das Fahrzeug auf den Beklagten umgeschrieben. Inwieweit das Fahrzeug sodann von dem Vater des Klägers allein genutzt worden ist, ist zwischen den Parteien streitig. Im September 2011 fanden eine Hauptuntersuchung und ein Bremsenwechsel bei dem Fahrzeug statt. Im Rahmen dieser Arbeiten erhielt der Beklagte keine Mitteilung über eine Korrosion am Fahrzeug. Im Jahr 2012 wollte der Beklagte das streitgegenständliche Fahrzeug sodann veräußern. Hierfür beauftragte er die ….. GmbH, die das Fahrzeug auf einer Internetseite inserierte. In diesem Inserat war angegeben: „Fahrzeug hat keinen Rost“. Inwieweit die …… GmbH selbst als Verkäuferin auf der Internetseite registriert war, ist zwischen den Parteien streitig. Wegen der weiteren Einzelheiten des Inserates wird auf die Anlage zur Klageschrift vom 08.12.2015, Bl. 38-39 der Akte, verwiesen.

Der Kläger besichtigte hierauf das Fahrzeug bei der ……GmbH. Am 19.06.2012 schlossen die Parteien, der Beklagte vertreten durch die ….. GmbH, einen schriftlichen Kaufvertrag über das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 3.300,- €. Das Fahrzeug hatte zu diesem Zeitpunkt eine Laufleistung von 141.400 km. In dem Vertrag war unter der vorgegebenen Überschrift „Handelt der Käufer als Unternehmer, so wird Folgendes vereinbart“ handschriftlich eingefügt „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, da Privatkauf“. Wegen der weiteren Einzelheiten des Vertrages wird auf die Anlage zum Beklagtenschriftsatz vom 15.01.2016, Bl. 73 der Akte, verwiesen. Die Zahlung des Kaufpreises und die Übergabe des Fahrzeuges fanden am Tag des Vertragsschlusses statt.

Am 03.09.2012 stellte der Kläger das Fahrzeug bei einem Kilometerstand von 144.582 km bei der………. GmbH vor. Zu diesem Zeitpunkt waren die Schweller link[…]


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