Kann man ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln? Nur in Ausnahmefällen möglich!
Das Fahrverbot gehört in dem deutschen Verkehrsrecht zu denjenigen Strafen, die von den Autofahrern am meisten gefürchtet werden. Der Grund hierfür ist überaus nachvollziehbar, da die meisten erwachsenen Menschen nun einmal unzweifelhaft für die Bewältigung des Lebensalltages auf das Fahrzeug angewiesen sind. Muss das Auto stehen gelassen werden, so bringt dies für die meisten Menschen erhebliche Probleme mit sich. Dies ist im Grunde genommen auch der Sinn der Strafe, allerdings kann das Fahrverbot auch durchaus existenzbedrohende Züge annehmen. Sollte dies eintreten, so ist der Sinn der Strafe nicht mehr gegeben. Das Fahrverbot strebt ausdrücklich nicht das Ziel an, dass die betroffene Person existenzbedrohende Situationen hinnehmen muss.
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Wichtig: Auf der Grundlage des § 4 Absatz 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV) gibt es durchaus Möglichkeiten, ein Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld bzw. eine Geldstrafe umzuwandeln. Hierfür müssen jedoch ganz bestimmte Voraussetzungen und die Unterstützung eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts gegeben sein.
Um was genau handelt es sich bei dem Fahrverbot eigentlich?
Fahrverbot umwandeln? Geht das? (Symbolfoto: Von Bjoern Wylezich/Shutterstock.com)
Das Fahrverbot ist eine direkte Sanktion eines Deliktes im Straßenverkehr, welche von vorübergehender Natur ist. Das Fahrverbot hat zur Folge, dass der Verkehrssünder seinen Führerschein zwar behalten darf, jedoch für einen festgelegten Zeitraum keinerlei Berechtigung zur Führung eines Fahrzeugs hat. In der gängigen Praxis wird der Führerschein diesbezüglich behördlich eingezogen. Hierbei müssen alle Führerscheindokumente (auch ein internationaler Führerschein) abgegeben werden.
Mit Beendigung des Zeitraums erhält der Verkehrssünder seinen Führerschein zurück und darf wieder ein Fahrzeug führen. Der Gesetzgeber verbindet mit dem Fahrverbot die Hoffnung, dass der Verkehrssünder durch das Fahrverbot eine wichtige Lektion gelernt und dementsprechend künftig umsichtiger auf der Grundlage der Straßenverkehr[…]