Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Scheitern der Beziehung – gemeinsames Grundstück

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Dynamiken im Immobilienrecht: Private Darlehensabkommen und die Folgen
Der vorliegende Fall dreht sich um zwei Parteien, die während ihrer mehrjährigen nichtehelichen Beziehung gemeinsam entschieden, ein Baugrundstück zu erwerben und darauf ein Einfamilienhaus zu bauen. Die Eigentumsrechte am Grundstück wurden im April 2017 gleichermaßen zwischen den Parteien aufgeteilt. Das Anwesen, auf dem sie zusammen leben wollten, war im Grundbuch des Amtsgerichts D. von W. eingetragen. Das Herzstück dieser Auseinandersetzung ist die Frage nach dem privaten Darlehensabkommen zwischen den Parteien, welches hinsichtlich der Finanzierung des Grundstücks getroffen wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 50/19  >>>

[toc]
Der Preis und das Darlehen: Zahlen im Fokus
Der Beklagte übernahm die Bezahlung des gesamten Kaufpreises für das Grundstück, welcher 92.000 Euro betrug. Gemäß den Absprachen zwischen den beiden Parteien, wurde vereinbart, dass die Hälfte dieses Kaufpreises, also 46.000 Euro, als Darlehen vom Beklagten an die Klägerin gewährt wurde. Dies stellt eine wichtige Achse der juristischen Auseinandersetzung dar, da es um die Rückzahlung dieses Darlehens geht.
Gerichtliche Entscheidungen: Das Abwägen von Argumenten
Die Klage der Klägerin wurde vom Landgericht Bielefeld abgewiesen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Klägerin verpflichtet, den Betrag von 46.000 Euro zusammen mit Zinsen, die auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz angesetzt wurden, an den Beklagten zurückzuzahlen. Dieser Betrag wurde ab dem 9. Juli 2019 fällig.
Kostentragung und vorläufige Vollstreckbarkeit: Die Konsequenzen des Urteils
Neben der Rückzahlung des Darlehens und den entsprechenden Zinsen, wurde die Klägerin dazu verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Darüber hinaus ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dies bedeutet, dass die Klägerin, abhängig von der Höhe des zu vollstreckenden Betrages, eine Sicherheitsleistung erbringen muss, bevor eine Vollstreckung des Urteils stattfinden kann.

Insgesamt illustriert dieser Fall die Komplexität und die potenziellen Konsequenzen, die mit privaten Darlehensabkommen, insbesondere im Kontext von Immobilientransaktionen, einhergehen können. Es unterstreicht die Wichtigkeit rechtlicher Beratung und gründlicher Planung in solchen Szenarien.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv