OLG Oldenburg, Az.: 5 U 103/14, Urteil vom 21.01.2015
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts O. vom 28.05.2014 wird zurückgewiesen
Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I.
Die Parteien streiten – soweit noch Gegenstand des Berufungsverfahrens – um eine Rückforderung von Vorschussleistungen aufgrund eines privaten Unfallversicherungsvertrages.
Der Beklagte unterhält bei der Klägerin eine private Unfallversicherung. Wegen der Einzelheiten wird auf den Versicherungsschein vom 18.12.2006, die einbezogenen AUB 2003 und die weiter einbezogenen besonderen Bedingungen Bezug genommen (Anlage K1 und Anlagenkonvolut K2 Anlagenband K). Die Unfallinvaliditätssumme betrug 105.000 Euro; in den Vertrag einbezogene „Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel (225%)“ (im Folgenden: Progressionsbedingungen) sahen unter anderem vor, dass (a) für 25 Prozentpunkte des unfallbedingten Invaliditätsgrades der Versicherer die Invaliditätsleistung aus der im Versicherungsschein festgelegten Invaliditätssumme festlegt und dass (b) „jeder Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigt, (…) vom Versicherer bei der Berechnung der Invaliditätssumme mit zwei multipliziert und der Invaliditätssumme gemäß a) hinzugerechnet“ werde. Am Ende der Progressionsbedingungen ist eine Tabelle abgedruckt, in der einzelnen (vollen) Prozentsätzen der Invalidität zwischen 26 % und 100 % aus der Erhöhung resultierende bestimmte (volle) erhöhte Prozentsätze zugewiesen werden.
Gegenstand des Verfahrens ist die (Teil-) Invalidität des Beklagten infolge eines Unfalls am 28.04.2007.
Die Klägerin leistete an den Beklag[…]