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Behandlungsfehler beim Auftreten von Paravasaten

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Verwendung eines Portsystems
OLG Dresden – Az.:  4 U 347/20 – Beschluss vom 23.04.2020

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 26.05.2020 wird aufgehoben.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 15.000,- EUR festgesetzt.
Gründe
Der Senat beabsichtigt, die zulässige Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch – einstimmig gefassten – Beschluss zurückzuweisen. Die zulässige Berufung des Klägers bietet in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil. Auch andere Gründe gebieten eine mündliche Verhandlung nicht.

Zu Recht hat das Landgericht die von dem Kläger aus übergegangenem Recht geltend gemachten Anspruch unter Verweis auf das eingeholte nervenfachärztliche Sachverständigengutachten nebst Erläuterungen in der mündlichen Verhandlung vom 13.11.2019 abgewiesen. Das Berufungsvorbringen ist nicht geeignet, eine andere Beurteilung zu rechtfertigen.

Dem Kläger steht gegen die Beklagten kein Anspruch auf Schmerzensgeld aus §§ 630 a ff., 280, 249, 252 BGB zu. Der für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers beweisbelastete Kläger hat nicht bewiesen, dass den Beklagten ein schuldhafter Behandlungsfehler anlässlich der Behandlung seines Vaters zur Last fällt.

Ohne Erfolg macht die Berufung geltend, dass der Wechsel der Portnadel am 27.03.2015 durch das Personal der Beklagten standardwidrig erfolgt ist. Der hierzu befragte Sachverständige Prof. Dr. B…… hat es als möglich bezeichnet, dass auch bei versierter Nutzung der Portnadeln eine Injektion nicht gelingt oder nach einiger Zeit die Nadel aus dem System sich herauslöst, weil die Fixierung der Nadel auf der Haut verrutscht ist oder beim Bewegen versehentlich und unbemerkt herausgezogen wird. Das Auftreten eines Paravasats mit Nährstofflösung, hier noch dazu in geringer Menge, sei daher keine Komplikation, die den Rückschluss auf ein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen gebiete. Der Sachverständige hat das Vorgehen der behandelnden Ärzte bei der Verwendung des Portsystems und nach dem Auftreten des Paravasats m[…]


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