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Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für Rippenbruch, Prellungen und Schürfwunden als Unfallverletzung

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AG Achim, Az.: 10 C 210/11

Urteil vom 11.07.2013

1.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2010 zu zahlen.

2.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 146,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2010 zu zahlen.

3.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger entstandene außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 272,87 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2011 zu zahlen.

4.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60% und die Beklagten zu 40%.

6.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für den Kläger ist das Urteil aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt zudem nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand
Der Kläger Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall geltend.

Symbolfoto: Kzenon/Bigstock

Am 06.09.2010 befuhr der Kläger seinem Pkw Audi A4, amtliches Kennzeichen … die L 155 außerorts aus Richtung Posthausen kommend in Richtung Ottersberg. Der Beklagte zu 1) war zur gleichen Zeit mit seinem Pkw VW Passat, amtliches Kennzeichen pp., der bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert ist, auf der L 155 in der Gegenrichtung unterwegs. Gegen 10.10 Uhr kam es zu einem frontalen Zusammenstoß der Fahrzeuge, als der Beklagte zu 1) mit seinem Fahrzeug über die Mittellinie fuhr und auf die Gegenfahrbahn kam. Durch den Unfall entstand an beiden Fahrzeugen Totalschaden und der Kläger und seine Ehefrau, die Beifahrerin im klägerischen Fahrzeug war, mussten aufgrund der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen ins Krankenhaus verbracht werden. Zwischen den P[…]


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