Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Transportschaden bei Hausrateinlagerung – Schadensersatzanspruch

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass Umzugsunternehmen für Schäden an transportierten Gegenständen haften, auch wenn deren Wert nicht angegeben wurde. Auftraggeber müssen den Wert ihres Umzugsgutes nicht offenlegen, solange dieser die gesetzlichen Haftungsgrenzen nicht übersteigt. Das Urteil stärkt die Position von Verbrauchern und mahnt Umzugsfirmen zu sorgfältigem Umgang mit anvertrautem Gut.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 17 U 23/24 ➔


✔ Kurz und knapp

Haftung des Transportunternehmens für Beschädigung einer wertvollen Skulptur während des Umzugs.
Kein Mitverschulden der Kläger, da Wert der Skulptur nicht die Haftungshöchstgrenze überstieg.
Keine Pflicht zur Wertangabe bei Kleinmengen, daher keine Obliegenheitsverletzung der Kläger.
Haftungsausschluss nach § 451d Nr. 7 HGB nicht greifend, da keine Beschädigung aufgrund besonderer Zerbrechlichkeit.
Unsachgemäße Zwischenlagerung der Skulptur durch Anlehnen an Wand war ursächlich für Schaden.
Beklagte trägt Kosten des Berufungsverfahrens.
Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vorläufig vollstreckbar.


Umzugsfirma haftet trotz fehlender Wertangabe für Transportschäden
Beim Transport und der Lagerung von Hausrat und wertvollen Gegenständen können leider immer wieder Schäden auftreten. Als Auftraggeber sind in solchen Fällen oft viele Fragen zu klären: Wer haftet für den Schaden? Unter welchen Voraussetzungen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden? Und welche Verpflichtungen haben Vertragsparteien im Vorfeld? Die Rechtslage ist hier nicht immer eindeutig. Entscheidend sind die genauen Umstände des Einzelfalls und die vertraglichen Vereinbarungen. In den folgenden Ausführungen werden wir einen konkreten Gerichtsfall näher betrachten, der sich mit diesen Fragen auseinandersetzt.


Sie benötigen rechtlichen Rat bei Transportschäden?
Wenn Sie sich in einer ähnlichen rechtlichen Situation befinden und Unterstützung benötigen, sind wir für Sie da. Unsere umfassende Expertise im Bereich Schadensersatz und Vertragsrecht hilft Ihnen, Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Fordern Sie j[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv