Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vereiteltes Berufsziel – Ersatz des Einkommensverlustes

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 5 V 505/73, Urteil vom 10.07.1974

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 23. März 1973 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Tatbestand
Symbolfoto: JanPietruszka / Bigstock

Der 1915 geborene Kläger erhält wegen

„1) Verlust des linken Oberarmes;

2) Narbe unter dem rechten Schlüsselbein und Herabsetzung der groben Kraft im rechten Arm” als Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) Rente nach einem Grade der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 70 v.H. (Umanerkennungsbescheid vom 9. Mai 1952). Das Vorliegen besonderen beruflichen Betroffenseins wurde im Bescheid vom 4. November 1960 nicht anerkannt, da er in der Lage sei, den erlernten Beruf des Textilkaufmanns (Verkäufers) ohne wesentliche Einschränkung durch die Schädigungsfolgen auszuüben. In den Jahren 1960, 1963, 1965 und 1967 beantragte der Kläger die Gewährung von Badekuren. Die jeweiligen Kurgutachten ergaben keine Änderung des schädigungsbedingten Gesundheitszustandes, wohl aber vegetative Überregbarkeit und im Oktober 1966 ein anginöses Syndrom. Im Verlaufe der auf einen weiteren Kurantrag hin im November 1968 durchgeführten Untersuchung wurde auch eine Aortensklerose festgestellt. Das ärztliche Schlusszeugnis vom 30. Juli 1969 erwähnt überdies ein Cervikalsyndrom.

Am 7. März 1969 beantragte der Kläger bei dem Versorgungsamt D. Berufsschadensausgleich. Zu seinem beruflichen Werdegang gab er unter Beifügung von Fotokopien aus seinem Arbeitsbuch an, nach dem Besuch der Volksschule 4 Jahre als kaufmännischer Lehrling ausgebildet worden zu sein. Nach Ableistung des freiwilligen Arbeitsdienstes im Jahre 1934 sei er ein Jahr lang als kaufmännischer Volontär und dann ab August 1935 bis Juli 1939 als Verkäufer und Dekorateur tätig gewesen. Nach seiner Verwundung und Entlassung aus dem Wehrdienst habe er 1943/44 als stellvertretender Geschäftsführer in P. gearbeitet und schließlich bis November 1944 als Geschäftsverwalter, anschließend als selbständiger Einzelhandelskaufmann. Nach dem Kriege sei er zunächst in den Jahren 1948/1950 ambulanter Händler gewesen, bis er sich ab 1. Oktober 1950 rund 10 Jahre l[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv