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Rechtsanwälte Kotz GbR

Altersgerechter Umbau der Mietwohnung

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Umbauwünsche des Mieters – Muss der Vermieter dem zustimmen?
In früheren Tagen war es durchaus üblich, dass ein Mietvertragsverhältnis zwischen einem Vermieter und einem Vermieter über viele Jahrzehnte hinweg Bestand hatte. Vermieter und Mieter kannten sich dementsprechend auch über einen sehr langen Zeitraum hinweg, sodass ein sehr harmonisches Verhältnis zwischen den beiden Vertragsparteien entstehen konnte. Dementsprechend sind die Bedürfnisse des Mieters, der immerhin durch seine Mietzahlungen für den Vermieter eine feste wirtschaftliche Größe darstellt, für den Vermieter auch sehr wichtig. Heutzutage hat sich dieser Umstand ein Stück weit gewandelt, allerdings gibt es immer noch etliche Mietverhältnisse mit einem sehr langen Zeitraum. Insbesondere dann, wenn ein Mieter in der Mietwohnung „alt“ wird, müssen sich beide Vertragsparteien jedoch Gedanken im Hinblick auf den altersgerechten Umbau der Mietwohnung machen. Eine einvernehmliche Regelung ist in diesem Fall natürlich stets der Idealfall, doch ist diese einvernehmliche Regelung in einigen Fällen auch eher als Utopie anzusehen.

Ältere Mieter, die ein Mietobjekt bewohnen, sind im Alltag zwingend auf den altersgerechten Umbau des Mietobjekts angewiesen. Auch wenn es diesbezüglich keinen gesetzlichen Anspruch auf die Durchführung des altersgerechten Umbaus von dem Mietobjekt durch den Vermieter gibt, so haben ältere Mieter unter ganz bestimmten Voraussetzungen dennoch einen Anspruch darauf, dass der Mieter diese erforderlichen altersgerechten Umbaumaßnahmen erlaubt. Für Mieter ist jedoch das Wissen erforderlich, dass keinerlei Umbaumaßnahmen ohne die ausdrückliche vorherige Erlaubnis von der Vermieterpartei durchgeführt werden dürfen.
Der Mieter wird alt
Einbau eines Treppenlifts in einer Mietwohnung oder einem Miethaus – Muss der Vermieter solchen Einbauen und Umbauten zustimmen? (Symbolfoto: Von Ingo Bartussek/Shutterstock.com)

Ein herzliches Verhältnis zwischen der Mieterpartei und der Vermieterpartei darf mit Sicherheit als der Idealfall in dem Mietvertragsverhältnis bezeichnet werden. Wenn das Mietvertragsverhältnis bereits seit Jahrzehnten besteht wird die Vermieterpartei, bedingt durch den Umstand, dass auch die Vermieterpartei im Verlauf […]


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