Wie funktionieren Bußgeldverfahren und was ist zu beachten?
Nur schnell mit der Frau im Auto telefoniert oder in der Tempo 30 Zone etwas zu euphorisch das Gaspedal durchgedrückt, schon ist es passiert. Unangenehme Post flattert ins Haus, die nicht selten mit einem saftigen Bußgeld einhergeht. Doch wie läuft ein Bußgeldverfahren eigentlich ab und wie sollten Betroffene sich idealerweise verhalten?
Bußgeldverfahren wird eröffnet
Symbolfoto: Hunter Bliss / Bigstock
Bußgeldverfahren müssen zunächst einmal von Strafverfahren unterschieden werden. Bußgeldverfahren sind immer dann einschlägig, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Dies kann zu schnelles Fahren oder das Überfahren einer roten Ampel sein. Nachdem die zuständige Behörde den der Ordnungswidrigkeit zugrunde liegenden Sachverhalt geprüft hat und der Fahrzeughalter ermittelt wurde, wird dem Verkehrssünder ein Brief zugeschickt, dem ein sogenannter Anhörungsbogen beigelegt ist. In diesem Anhörungsbogen hat der Betroffene die Möglichkeit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Nach § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz soll dem Betroffenen nämlich Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Mit dem Anhörungsbogen wird das formelle Bußgeldverfahren eingeleitet.
Wichtig zu wissen ist in Bezug auf den Anhörungsbogen, dass sich der Betroffene keinesfalls selbst belasten muss. Der betroffene ist lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu seiner eigenen Person zu machen, sollten diese auf dem Bogen falsch angegeben worden sein. Auch Beweismittel wie ein etwaiges Blitzerfoto sind dem Anhörungsbogen beigefügt.
Eine Ordnungswidrigkeit verjährt übrigens in drei Monaten. Durch den Versand eines Anhörungsbogens wird diese Frist jedoch unterbrochen.
Wie geht das Bußgeldverfahren weiter?
Im nächsten Schritt steht es dem Betroffenen frei, ob er Einspruch gegen den Bescheid einlegen möchte oder das Bußgeld bezahlen will. Im letzten Fall ist das Bußgeldverfahren beendet, während durch das Einlegen eines Einspruchs das Bußgeldverfahren im engeren Sinne eingeleitet wird. Ab dem Erhalt des Bußgeldbescheides hat der Betroffene eine Frist von zwei Wochen, um einen Einspruch einzulegen.
Jetzt wird vonseiten der zuständigen Behörde im Rahme[…]