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Ein Arbeitgeber kann das Ausbildungsverhältnis mit einem Auszubildenden innerhalb der Probezeit auch dann kündigen, wenn der Personalrat/Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung verweigert (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.05.2010, Az: 23 Sa 127/10). Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung lediglich dann unwirksam, wenn sie gegen das Gebot von Treu und Glauben oder gegen das Maßregelungsverbot verstößt.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/auszubildendenkuendigung-innerhalb-der-probezeit_598/