Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigene Fachgerichtsbarkeit, welche im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt ist.
Im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten ist dasjenige des Arbeitsrechts auch gerichtlich von den übrigen Rechtsgebieten getrennt. Arbeitsgerichte bestehen von der ersten bis zur letzten Instanz eigenständig.
Dabei ist die Arbeitsgerichtsbarkeit in drei Stufen aufgebaut. In der ersten Instanz sind die Arbeitsgerichte zuständig, von denen es in Nordrhein-Westfalen beispielsweise 30 gibt. Die zweite Instanz besteht aus den sog. Landesarbeitsgerichten (3 in NRW). Als letzte und abschließende Instanz gibt es das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
In allen drei Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit ist sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite – völlig gleichgestellt. Daher sollte keine Partei bei offensichtlichem Unrecht den Weg vor das Arbeitsgericht scheuen.
Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Für welche Fälle sind die Arbeitsgerichte denn schließlich nun zuständig? Gemäß § 2 Absatz 1 ArbGG sind die Arbeitsgerichte zuständig für Anlässe, wie beispielsweise:
fristlose oder fristgemäße Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses, während die Arbeitnehmerseite die Kündigung für unwirksam hält;
die Befristung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam gehalten wird;
Ausbleiben oder Falschberechnung des Arbeitsentgelts;
unerlaubte Handlungen während und in Ausübung der beruflichen Tätigkeit, wobei Erstattung für entstandene Schäden verlangt wird;
oder Verfahren bezüglich des Betriebsrats.
Diese Zuständigkeiten bestehen unabhängig von der Höhe des Streitwertes den das Verfahren hat.
Die Klage vor dem Arbeitsgericht
Ergibt sich für Sie als Arbeitnehmer oder gar als Arbeitgeber eine berufsbedingte Streitigkeit und ist diese gütlich zwischen den Parteien nicht mehr beizulegen, so steht Ihnen der Weg zur Klage beim Arbeitsgericht offen.
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind vor den Arbeitsgerichten auszutragen. Informationen zur Arbeitsgerichtbarkeit finden Sie in unserem Artikel – Fot[…]