Er war zu schnell unterwegs und legte Rechtsbeschwerde ein. Vor Gericht wurde sein Bußgeld reduziert. Doch das Fahrverbot? Das blieb bestehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 22/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: BayObLG Datum: 03.02.2025 Aktenzeichen: 201 ObOWi 22/25 Verfahrensart: Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Eine Person wurde von einem Amtsgericht am 24.10.2024 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 55 km/h außerhalb einer Ortschaft (Tatzeit: 30.07.2023) zu 480 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Person Rechtsbeschwerde ein. Kern des Rechtsstreits: Überprüfung des vorherigen Gerichtsurteils auf Rechtsfehler, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Rechtmäßigkeit der Strafe (Geldbuße und Fahrverbot). Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht änderte das vorherige Urteil: Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde auf 50 km/h (statt 55 km/h) festgesetzt und die Geldbuße auf 320 Euro (statt 480 Euro) reduziert. Das einmonatige Fahrverbot wurde bestätigt. Die Rechtsbeschwerde wurde im Übrigen verworfen. Begründung: Die Rechtsbeschwerde war zulässig und teilweise erfolgreich. Es lag kein Verfahrenshindernis vor. Folgen: Die Geldbuße für den Betroffenen wurde reduziert. Das Fahrverbot von einem Monat bleibt bestehen. Der Betroffene muss die Kosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren tragen. Der Fall vor Gericht BayObLG Urteil: Bußgeld wegen zu schnellem Fahren reduziert, einm
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OLG Hamm – Az.: I-15 W 365/15 – Beschluss vom 15.06.2016 Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht – Grundbuchamt – zur anderweitigen Prüfung und Entscheidung über den Eintragungsantrag nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Senats zurückverwiesen. Gründe I. Als Eigentümerin des im Grundbuch von S Blatt …. eingetragenen […]