Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betreuerauswahl: BGH-Urteil – Vorrang für Angehörige bei Eignungsprüfung

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Ein Sohn möchte die Betreuung seiner hilfsbedürftigen Mutter übernehmen – doch das Gericht verweigert es ihm wegen angeblichen Fehlverhaltens in der Vergangenheit. Ein Schlag ins Gesicht für die Familie, die sich übergangen und misstraut fühlt. Doch der Bundesgerichtshof hat in diesem emotionalen Fall eine klare Linie gezogen: Familiäre Bande haben Vorrang, und die Prüfung der Eignung muss nach vorne blicken, nicht zurück.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Wichtigste: Familienangehörige sollen bei der rechtlichen Betreuung vorrangig zum Betreuer bestimmt werden, wenn sie geeignet sind. Vergangenes Fehlverhalten darf nicht automatisch ausschließen, dass sie diese Aufgabe übernehmen.
  • Betroffen sind vor allem Kinder, Eltern und Ehepartner, die bereit sind, Verantwortung für einen hilfebedürftigen Angehörigen zu übernehmen.
  • Gerichte müssen gründlich prüfen, ob ein Familienmitglied die Betreuung in Zukunft gut und zum Wohl des Betroffenen ausführen kann – dabei sind aktuelle Entwicklungen wichtiger als alte Probleme.
  • Das Gericht darf einen Familienangehörigen nur ablehnen, wenn es sicher ist, dass er die Betreuungspflichten nicht erfüllen kann oder will – etwa bei klaren Interessenkonflikten oder großem Risiko für den Betreuten.
  • Angehörige sollten daher nachweisen, dass sie sich geändert haben und verantwortungsvoll handeln können, zum Beispiel durch positive Aussagen von Pflegepersonal oder anderen Vertrauenspersonen.
  • Diese Entscheidung stärkt Familien in schwierigen Situationen und erinnert Gerichte daran, den Familienvorrang ernst zu nehmen und nicht vorschnell Expertenbetreuer einzusetzen.
  • Der konkrete Fall wird nun noch einmal neu geprüft, es gibt für betroffene Familien also Hoffnung auf mehr Mitbestimmung.

Quelle: Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss Az.: XII ZB 260/24 vom 5. März 2025

Familienbande vor Formalitäten: BGH stärkt Rechte von Angehörigen bei der Betreuerauswahl

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Aufsehen im Betreuungsrecht. Es geht um die sensible Frage: Wer darf zum rechtlichen Betreuer bestellt werden, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Oft stehen nahe Angehörige bereit, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Doch was passiert, wenn Gerichte Zweifel an ihrer Eignung haben, vielleicht wegen früherer Vorkommnisse? Der BGH hat mit einem Beschluss vom 5. März 2025 (Aktenzeichen: XII ZB 260/24) eine klare Richtung vorgegeben: Familiäre Beziehungen haben Vorrang, und die Eignungsprüfung muss sich an der Zukunft orientieren, nicht nur an der Vergangenheit. Für viele Familien, die sich in einer solchen Situation befinden oder befinden könnten, ist diese Entscheidung von großer Bedeutung. Stellen Sie sich Herrn K. vor. Seine Mutter, Frau K., lebt seit einiger Zeit in einer Pflegeeinrichtung. Aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung benötigt sie Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen – eine sogenannte rechtliche Betreuung. Das bedeutet, dass ein Gericht eine Person bestimmt, die in festgelegten Bereichen (etwa Gesundheitsfürsorge oder Vermögensangelegenheiten) für Frau K. handeln und entscheiden darf. Herr K., ihr einziger Sohn, möchte diese Aufgabe selbstverständlich übernehmen. Er kennt seine Mutter am besten, ihre Wünsche, ihre Ängste, ihre Gewohnheiten. Wer, wenn nicht er, sollte ihre Interessen vertreten? Doch die Mühlen der Justiz mahlen manchmal anders. Das zuständige Amtsgericht in Gelnhausen sah die Sache kritisch. Statt Herrn K….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv