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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren – Toleranzwert

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Er war zu schnell unterwegs und legte Rechtsbeschwerde ein. Vor Gericht wurde sein Bußgeld reduziert. Doch das Fahrverbot? Das blieb bestehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 22/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: BayObLG
  • Datum: 03.02.2025
  • Aktenzeichen: 201 ObOWi 22/25
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Person wurde von einem Amtsgericht am 24.10.2024 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 55 km/h außerhalb einer Ortschaft (Tatzeit: 30.07.2023) zu 480 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Person Rechtsbeschwerde ein.
  • Kern des Rechtsstreits: Überprüfung des vorherigen Gerichtsurteils auf Rechtsfehler, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Rechtmäßigkeit der Strafe (Geldbuße und Fahrverbot).

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht änderte das vorherige Urteil: Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde auf 50 km/h (statt 55 km/h) festgesetzt und die Geldbuße auf 320 Euro (statt 480 Euro) reduziert. Das einmonatige Fahrverbot wurde bestätigt. Die Rechtsbeschwerde wurde im Übrigen verworfen.
  • Begründung: Die Rechtsbeschwerde war zulässig und teilweise erfolgreich. Es lag kein Verfahrenshindernis vor.
  • Folgen: Die Geldbuße für den Betroffenen wurde reduziert. Das Fahrverbot von einem Monat bleibt bestehen. Der Betroffene muss die Kosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren tragen.

Der Fall vor Gericht


BayObLG Urteil: Bußgeld wegen zu schnellem Fahren reduziert, einmonatiges Fahrverbot bleibt bestehen (Az. 201 ObOWi 22/25)

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einem Beschluss vom 03.02.2025 über die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers entschieden, der gegen ein Urteil des Amtsgerichts wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorgegangen war. Das BayObLG milderte die Strafe teilweise ab, bestätigte jedoch das verhängte Fahrverbot.

Ausgangssituation: Urteil des Amtsgerichts wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Ein Autofahrer wurde ursprünglich vom Amtsgericht am 24.10.2024 verurteilt. Der Vorwurf lautete, er habe am 30.07.2023 außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahrlässig um 55 km/h überschritten. Aufgrund dieses Verstoßes verhängte das Amtsgericht eine Geldbuße von 480 Euro. Zusätzlich wurde ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet. Dem Fahrer wurde dabei gemäß § 25 Abs. 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Möglichkeit eingeräumt, den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft selbst zu bestimmen (sogenannte Vollstreckungserleichterung).

Rechtsbeschwerde des Autofahrers: Prüfung durch das BayObLG auf Rechtsfehler

Der betroffene Autofahrer war mit dem Urteil des Amtsgerichts nicht einverstanden und legte dagegen Rechtsbeschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein. Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel im Ordnungswidrigkeitenrecht, das dazu dient, ein Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen. Der Fahrer machte geltend, das Materielle Recht sei verletzt worden. Das bedeutet, er war der Ansicht, dass die angewendeten Rechtsnormen vom Amtsgericht nicht korrekt ausgelegt oder angewendet wurden. Er zielte damit auf eine Aufhebung oder Abänderung des Urteils ab….


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