Er war zu schnell unterwegs und legte Rechtsbeschwerde ein. Vor Gericht wurde sein Bußgeld reduziert. Doch das Fahrverbot? Das blieb bestehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 22/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: BayObLG Datum: 03.02.2025 Aktenzeichen: 201 ObOWi 22/25 Verfahrensart: Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Eine Person wurde von einem Amtsgericht am 24.10.2024 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 55 km/h außerhalb einer Ortschaft (Tatzeit: 30.07.2023) zu 480 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Person Rechtsbeschwerde ein. Kern des Rechtsstreits: Überprüfung des vorherigen Gerichtsurteils auf Rechtsfehler, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Rechtmäßigkeit der Strafe (Geldbuße und Fahrverbot). Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht änderte das vorherige Urteil: Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde auf 50 km/h (statt 55 km/h) festgesetzt und die Geldbuße auf 320 Euro (statt 480 Euro) reduziert. Das einmonatige Fahrverbot wurde bestätigt. Die Rechtsbeschwerde wurde im Übrigen verworfen. Begründung: Die Rechtsbeschwerde war zulässig und teilweise erfolgreich. Es lag kein Verfahrenshindernis vor. Folgen: Die Geldbuße für den Betroffenen wurde reduziert. Das Fahrverbot von einem Monat bleibt bestehen. Der Betroffene muss die Kosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren tragen. Der Fall vor Gericht BayObLG Urteil: Bußgeld wegen zu schnellem Fahren reduziert, einm
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG München – Az.: 122 C 31597/15 – Urteil vom 02.05.2016 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der früheren Beklagten 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 253,00 € festgesetzt. Tatbestand Der Kläger stellte sein KFZ, […]