Grundsatzurteil: Lebenslange Geldrenten für Verkehrsunfall-Opfer
In einem Fall vor dem OLG Frankfurt ging es um die angemessene Begrenzung einer Geldrente nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fußgänger schwer verletzt wurde. Das Gericht entschied, dass eine Begrenzung der Geldrente auf das 75. Lebensjahr des Klägers nicht angemessen ist und passte das Urteil des Landgerichts Wiesbaden entsprechend an, wobei die Beklagten zu verschiedenen Zahlungen verurteilt und teilweise Haftungsquoten festgelegt wurden.
[toc]
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 26 U 61/22 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Eine Begrenzung der Geldrente auf das 75. Lebensjahr ist nach einem Urteil des OLG Frankfurt (Az.: 26 U 61/22) nicht angemessen.
Das Gericht hat das vorherige Urteil des Landgerichts Wiesbaden abgeändert und die Beklagten zu Schadensersatz, Schmerzensgeld und einer monatlichen Haushaltsführungsrente verurteilt.
Die Verletzungen des Klägers umfassen u.a. ein Schädelhirntrauma und mehrere Frakturen, die zu dauerhaften Beeinträchtigungen geführt haben.
Der Beklagte Fahrzeugführer konnte sich nicht von der Vermutung eines Verschuldens entlasten, da er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte.
Das Gericht hat eine Mitverschuldensquote von 80 % zu Lasten des Klägers und 20 % zu Lasten der Beklagten festgelegt.
Die Schadensersatzansprüche umfassen neben der Rente für Haushaltsführungsschaden auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere Positionen.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Geldrenten nach einem Verkehrsunfall
Nach einem schweren Verkehrsunfall kann die Zahlung einer Geldrente für den Geschädigten von großer Bedeutung sein. Häufig sind die Folgen eines solchen Unfalls langwierig und führen zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In diesen Fällen soll die Geldrente den Ausgleich für den erlittenen Nachteil schaffen.
Eine zentrale Frage ist, ob und wie eine solche Rente zeitlich begrenzt werden kann. Denn oft lassen sich die Folgen eines Unfalls nicht exakt abschätzen. Hier streiten Geschädigte und Schädiger häufig darüber, welcher Zeitraum für die Rentenzahlung angemessen ist. Entscheidend sind stets die konkreten Umstände im Einzelfall.