OLG Bamberg: Notar-Nachlassverzeichnis kein Freibrief – Eidesstattliche Versicherung bei Verdacht möglich
Der OLG Bamberg-Beschluss Az.: 2 U 5/23 e vom 29.12.2023 klärt, dass ein vom Notar erstelltes Nachlassverzeichnis nach § 260 Abs. 2 BGB bei Verdacht auf Unvollständigkeit oder mangelnde Sorgfalt zur eidesstattlichen Versicherung führen kann, ohne dass der Erbe bereits in dieser Phase seine beschränkte Haftung geltend machen kann.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
§ 260 Abs. 2 BGB erfasst auch vom Notar erstellte Nachlassverzeichnisse und setzt nur einen Verdacht auf Unvollständigkeit oder mangelnde Sorgfalt voraus.
Ein solcher Verdacht kann aus der Auskunftserteilung selbst oder anderen Umständen, wie einer früheren Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Informationen des Verpflichteten, herrühren.
Die eidesstattliche Versicherung betrifft die gesamte erteilte Auskunft und damit auch für die Höhe eines möglichen Pflichtteilsanspruchs maßgebliche Nachlassbestandteile.
Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung gemäß § 780 ZPO kann nicht in der Stufe der eidesstattlichen Versicherung einer Stufenklage geltend gemacht werden.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg zurückzuweisen, da keine Erfolgsaussicht besteht.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.200,00 € festgesetzt.
Eidesstattliche Versicherung im Erbrecht
Bei Streitigkeiten rund um eine Erbschaft kommt der eidesstattlichen Versicherung eine wichtige Rolle zu. Sie dient in erbrechtlichen Auseinandersetzungen als Beweismittel und gibt dem Berechtigten Aufschluss über den Umfang des Nachlasses.
Insbesondere beim notariellen Nachlassverzeichnis ist die eidesstattliche Versicherung von Bedeutung. Diese vom Notar erstellten Auflistungen müssen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Hierzu kann gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden, wenn ein Verdacht der Unvollständigkeit besteht.
➜ Der Fall im Detail
Notarielles Nachlassverzeichnis unter der Lupe des OLG Bamberg
Im Zentrum dieses Falls steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein vo[…]