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Dieselskandal – Fahrzeugkaufvertrag – Anspruch auf neues Fahrzeugs

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LG Regensburg, Az.: 7 O 967/16,  Urteil vom 04.01.2017
Symbolfoto: wsf-b / Bigstock

1. Die Beklagtenpartei wird verurteilt, der Klägerpartei ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der Serienproduktion des Herstellers mit identischer technisch Ausstattung wie das Fahrzeug Seat Alhambra, FIN: … Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs Seat Alhambra, FIN: …, nachzuliefern,

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagtenpartei mit der Rücknahme des Fahrzeugs Seat Alhambra, FIN: …, in Verzug befindet.

3. Die Beklagtenpartei wird verurteilt, die Klagepartei von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.084,21 € freizustellen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention zu tragen. Letztere hat die Nebenintervenientin selbst zu tragen.

6. Das Urteil ist in Ziff. 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 €, in Ziff. 3 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

7. Der Streitwert wird auf 30.950,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger erwarb am 23. März 2015 bei der Beklagten einen PKW SEAT Alhambra I-Tech 2.0 TDI Ecomotive 103 kW zum Preis von 30.950,- €. Das Fahrzeug wurde am 15. Mai 2015 an den Kläger ausgeliefert.

Der PKW ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 EU 5 ausgestattet. Die Software dieses Motortyps kennt zwei unterschiedliche Betriebsmodi, die die Abgasrückführung steuern. Im Abgasrückführungs-Modus 1, der im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) aktiv ist, kommt es zu einer höheren Abgasrückführungsrate. Unter Vorbedingungen, die im normalen Straßenverkehr vorzufinden sind, ist der Abgasrückführung-Modus 0 aktiv. Weil es im normalen Straßenbetrieb praktisch ausgeschlossen ist, den NEFZ nachzufahren, befindet sich das Fahrzeug mit der derzeit noch verbauten Software im normalen Straßenverkehr durchgehend im Modus 0.

Das Kraftfahrbundesamt (KBA), das in der verbauten Software, anders als die Beklagte und die Streithelferin, eine den […]


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