Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftung Hobby-Imker für durch Bienenwachs verursachte Schäden am Nachbarhaus

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Bienenwachs-Debakel: Hobby-Imker für Gebäudeschäden haftbar
Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass Hobby-Imker für Schäden, die durch von ihnen verursachtes Verschleudern von Bienenwachs entstanden sind, haftbar gemacht werden können. Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadenersatz und zur Übernahme der Sanierungskosten verurteilt, die durch die Beschädigung eines Nachbarhauses entstanden sind. Das Urteil unterstreicht die Verantwortung von Hobby-Imkern, im Umgang mit Bienenwachs die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, um Schäden zu vermeiden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 421/20 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Hobby-Imker haften für Schäden durch Bienenwachs am Nachbarhaus.
Verurteilung zur Zahlung von 94.542,26 Euro und weiteren Kosten.
Wachsverschleuderung als Sorgfaltspflichtverletzung angesehen.
Sanierungskosten umfassen u.a. Reinigung, Erneuerung von Fassaden und Fenstern.
Naturalrestitution und Schadensersatz durch Zahlung als Formen der Kompensation.
Bedeutung von Sachverständigengutachten für die Schadensbewertung.
Wertminderung des Hauses durch optische Mängel berücksichtigt.
Kläger haben Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten.

[toc]
Hobby-Imkerei und die Haftung bei Bienenschäden
Bienenhaltung ist ein beliebtes Hobby, das jedoch auch mit rechtlichen Herausforderungen verbunden sein kann. Denn Imker haften für Schäden, die durch ihre Bienen verursacht werden – auch wenn diese auf dem Nachbargrundstück entstehen. Die Haftung von Hobby-Imkern für Bienenschäden ist in § 833 BGB geregelt. Demnach muss der Imker den Schaden ersetzen und haftet für alle Kosten und Aufwendungen, die zur Beseitigung des Schadens notwendig sind. Der Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung für Imker ist daher unerlässlich, um sich vor etwaigen Schadenersatzansprüchen zu schützen. Darüber hinaus sollten Imker geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Risiko von Schäden durch Bienen zu minimieren, beispielsweise durch die richtige Platzierung ihrer Bienenstöcke.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv