Ein dramatischer Verkehrsunfall auf Bahnübergang und seine juristischen Folgen
In den frühen Morgenstunden des 16. September 2015 ereignete sich ein dramatischer Verkehrsunfall an einem Bahnübergang in Niedersachsen. Ein Zugverband eines regionalen Eisenbahnverkehrsunternehmens, der Klägerin in diesem Fall, und ein Gelenkbus, der von einer Fahrerin der Beklagten zu 2 gesteuert wurde, waren in den Unfall verwickelt. Kern der Auseinandersetzung war die Frage nach Schadensersatzansprüchen, die aus dem Unfall resultierten.
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Details zum Unfallhergang
Am Unfalltag übernahm die Beklagte zu 2 eine Linienfahrt 2103, die sie normalerweise nicht fuhr. An Bord des Busses befanden sich etwa 60 Schüler. Die Route war zuvor aufgrund von Bauarbeiten verändert worden, was die Fahrt für die Fahrerin unbekannt und herausfordernd machte.
Komplizierte Verkehrssituation am Unfallort
Die Beklagte zu 2 befuhr eine Straße in nördlicher Richtung bis zu einem Bahnübergang, der mit einer Lichtsignalanlage und Halbschranke gesichert war. Nach dem Passieren des Bahnübergangs musste sie scharf nach rechts in eine enge und spitzwinklige Straße einbiegen, eine Herausforderung, die sie nicht meistern konnte.
Technische Probleme verschärfen die Situation
Trotz mehrmaligen Zurücksetzens konnte die Busfahrerin die Kurve nicht durchfahren. Beim Rangieren geriet der Bus in eine Winkelstellung, die den Gelenkschutz aktivierte. Dies verhinderte, dass die Fahrerin in der eingeschlagenen Lenkrichtung weiterfahren konnte und blockierte die Gasannahme des Motors. Während dieser Zeit befand sich das Heck des Busses auf den Gleisen.
Die juristischen Konsequenzen des Unfalls
Das Oberlandesgericht Celle wies die Berufung der Klägerin gegen ein früheres Urteil zurück. Die Klägerin muss die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei die Klägerin die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden kann.
Das vorliegende Urteil
OLG Celle . Az.: 14 U 36/20 – Urteil vom 10.05.2023
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom[…]