Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflegeteilzeit und Familienpflegezeit: Rechtliche Rahmenbedingungen

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Es kommt nicht selten vor, dass sich ein Arbeitnehmer mehr Zeit für die eigene Familie wünscht oder sogar aufgrund von privaten Verpflichtungen ein erkranktes Familienmitglied pflegen muss. Wer sich bereits mit der Thematik auseinandergesetzt hat, wird wissen, wie schwierig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der gängigen Praxis tatsächlich sein kann.

Der Gesetzgeber in Deutschland versucht jedoch, diese Vereinbarkeit zu verbessern. Hier in diesem Ratgeberartikel bieten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik und zeigen auf, welche Aspekte von Relevanz sind. Zudem geben wir einen Ausblick auf die praktische Umsetzung und zeigen die Herausforderungen auf, die mit dem Thema einhergehen.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die gesetzlichen Regelungen zu Pflegeteilzeit und Familienpflegezeit sind wesentliche Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeverantwortung in Deutschland. Sie ermöglichen Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit anzupassen, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, wobei bestimmte rechtliche Voraussetzungen und Schutzmechanismen beachtet werden müssen.

Definition und Zweck: Pflegeteilzeit und Familienpflegezeit sind Maßnahmen, um Arbeitnehmern zu ermöglichen, sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, ohne ihre berufliche Tätigkeit vollständig aufgeben zu müssen.
Arbeitszeitreduzierung: Bei der Pflegeteilzeit wird die Wochenarbeitszeit verringert, während bei der Familienpflegezeit eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit möglich ist.
Gesetzliche Grundlagen: Grundlage bilden das Pflegezeitgesetz (2008) und das Familienpflegezeitgesetz (2012), mit wichtigen Änderungen im Jahr 2015.
Dauer und Voraussetzungen: Pflegeteilzeit ist auf maximal sechs Monate begrenzt, Familienpflegezeit auf bis zu 24 Monate. Voraussetzung ist die Pflege eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1.
Anspruchsberechtigung: Nicht alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Pflegezeit; dies hängt von der Größe des Unternehmens ab (unter 16 Mitarbeitern kein Anspruch auf Pflegeteilzei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv