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Tötung auf Verlangen – Absehen von Strafe – schwere Betroffenheit des Täters

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Moralisches Dilemma: Tötung auf Verlangen und strafrechtliche Folgen
Das Urteil des AG Köln im Fall 613 Ls 19/15 vom 27.02.2015 bezieht sich auf eine Tötung auf Verlangen, bei der der Angeklagte für schuldig befunden wurde. Trotz der Schuldzuweisung wird von einer Strafe abgesehen, aufgrund der schweren psychischen Belastung des Täters und der besonderen Umstände des Falles. Der Täter trägt die Kosten des Verfahrens, obwohl er vom Gericht eine gewisse Form der Empathie erfährt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 613 Ls 19/15  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Schuldzuweisung: Der Angeklagte ist für die Tötung auf Verlangen seines Vaters schuldig.
Strafverzicht: Trotz der Schuldzuweisung sieht das Gericht von einer Bestrafung ab.
Psychische Belastung: Der Angeklagte erlebte unerträglichen psychischen Druck und war emotional tief mit dem Opfer verbunden.
Familiäres Versprechen: Die Tat erfolgte aufgrund eines Versprechens, den Vater nicht leiden zu lassen.
Seltene Krankheit: Der Vater litt an einer Krankheit, die zur vollständigen Paralyse führte.
Eigenständiger Entschluss zur Tat: Der Täter entschied sich nach wiederholtem Flehen des Vaters zur Tat.
Folgen für den Täter: Der Angeklagte wird lebenslang mit den Folgen der Tat konfrontiert sein.
Kostenübernahme: Der Täter ist verantwortlich für die Kosten des Verfahrens und eigene Auslagen.

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Tötung auf Verlangen – Ein moralisch und rechtlich komplexer Fall
(Symbolfoto: Robert Kneschke /Shutterstock.com)

Das Amtsgericht Köln hatte sich mit einem außergewöhnlichen und emotional aufgeladenen Fal[…]


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