Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ehegattentestament mit Schlusserbeneinsetzung der Abkömmlinge – Bindungswirkung

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ehegattentestament: Schlusserbeneinsetzung bindet auch nach Zuwendungsverzicht
Das OLG Hamm bestätigte, dass aufgrund eines Ehegattentestaments und eines späteren Verzichts einer Erbin, der Beteiligte zu 1) als Alleinerbe nach der Erblasserin gilt. Trotz eines späteren handschriftlichen Testaments der Erblasserin sind die testamentarischen Verfügungen und deren Bindungswirkungen maßgeblich für die Erbfolge.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-15 W 503/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

Ehegattentestament von 1980: Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Erben ein und bestimmen ihre Kinder A und C als Nacherben, während Tochter B nur den gesetzlichen Pflichtteil erhalten soll.
Verzichtserklärung von Tochter C: 2001 verzichtet C notariell auf ihr Erb- und Pflichtteilsrecht, wodurch ihr Erbteil an A anwächst.
Keine Ersatzerben-Berufung für C’s Abkömmlinge: Der Verzicht von C erstreckt sich auch auf ihre Abkömmlinge, wodurch diese als Ersatzerben ausscheiden.
Bindungswirkung des Ehegattentestaments: Nach dem Tod des Ehemannes konnte die Erblasserin nicht durch ein neues Testament die Erbfolge ändern, da das Ehegattentestament bindend war.
Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzungen: Das Gericht erkennt eine gegenseitige Abhängigkeit der Verfügungen im Testament, wodurch die Bindungswirkung auch den durch Verzicht angewachsenen Erbteil umfasst.
Anwachsung des Erbteils an A: Durch den Verzicht von C wächst ihr Erbteil A zu, der somit Alleinerbe wird.
Ablehnung der Beschwerden von Beteiligten zu 2) und 3): Ihre Ansprüche auf den Erbteil werden zurückgewiesen, da die testamentarischen Verfügungen Vorrang haben.
Kostenentscheidung und Nachlasswert: Die Kosten des Verfahrens werden anteilig den Beteiligten zu 2) und 3) auferlegt, und der Wert des Nachlasses wird auf 100.000 € festgesetzt.

[toc]
Das Ehegattentestament: Ein Schlüsselinstrument im Erbrecht
Das Ehegattentestament spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Erbrecht, insbesondere wenn es um die Schlusserbeneinsetzung der Abkömmlinge und[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv