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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sorgerechtsentzug wegen nicht hinreichender Erziehungsfähigkeit

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AG Tempelhof-Kreuzberg, Az.: 155 F 19415/13, Beschluss vom 27.05.2014

1. Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge für das Kind E, geboren am 06.01.2013 entzogen und auf einen Vormund übertragen.

2. Als Vormund wird das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin – Jugendamt – ausgewählt.

3. Von der Erhebung von Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

4. Der Verfahrenswert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Das Kind E wurde von der Kindesmutter am 06.01.2013 in Wuppertal geboren. Mit Beschluss vom 03.05.2013 wurde der Kindesmutter nach mündlicher Verhandlung durch das Amtsgericht Wuppertal, Familiengericht, Geschäftszeichen x im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Gesundheitsfürsorge und das Recht zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung vorläufig entzogen und auf einen Pfleger – zunächst in Wuppertal – übertragen. Der Beschluss des Familiengerichts Wuppertal wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom y aufrecht erhalten. Der teilweisen Entziehung des Sorgerechts war die Inobhutnahme E am 05.04.2013 durch das Jugendamt vorausgegangen.

Symbolfoto: Von fizkes /Shutterstock.com

Aus dem im einstweiligen Anordnungsverfahren erstatteten Bericht des Jugendamtes Wuppertal vom 05.04.2013, mit dem die Anordnung von Maßnahmen nach § 1666 BGB angeregt worden war, geht hervor, dass die Kindesmutter im November 2012 mit ihrer Mutter Frau M Kontakt zum Jugendamt Wuppertal aufgenommen habe, weil sie schwanger war und Unterstützung benötigte.

Die Kindesmutter befand sich schon vor der Geburt des Kindes im Methadonprogramm und wird weiterhin – nunmehr in Berlin – substituiert.

Aus dem Bericht des Jugendamtes Wuppertal vom 05.04.2013 geht weiter hervor, dass die Kindesmutter dem Jugendamt Wuppertal bis zu ihrer Volljährigkeit aufgrund von Drogenkonsum (Heroin), Alkoholkonsum und selbstverletzendem Verhalten bekannt war. Das Jugendamt berichtete, dass die Kindesmutter zu ihrer Mutter Frau M sie ein angespanntes und kritisches Verhältnis gehabt habe. Ein Hausbesuch des Jugendamtes Wuppertal am 10.12.2012 ergab einen positiven Eindruck. Nachdem E am 06.01.2013 nach komplikat[…]


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