Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Eine kritische Betrachtung
Das vorliegende Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 156/22) vom 21.03.2023 befasst sich intensiv mit der Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Es beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Handhabung von Zweifeln an der Glaubwürdigkeit solcher Bescheinigungen durch Arbeitgeber.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Erschütterung des Beweiswerts: Diskussion über die Glaubwürdigkeit und den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Arbeitgeber-Zweifel: Arbeitgeber können Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit ihrer Arbeitnehmer haben, insbesondere während Kündigungsfristen.
Beweislast: Im Fall erheblicher Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit kann die Beweislast wieder auf den Arbeitnehmer übertragen werden.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Dieses Dokument hat hohen Beweiswert, kann aber bei Vorliegen bestimmter tatsächlicher Umstände erschüttert werden.
Arbeitnehmerpflichten: Arbeitnehmer müssen konkrete gesundheitliche Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit darlegen.
Objektive Tatsachen: Arbeitgeber müssen objektiv greifbare und beweisbare Tatsachen vorlegen, um ernsthafte Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu begründen.
Berufungsentscheidung: Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wurde zurückgewiesen; die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Beweiswert und Zweifel
Kritische Analyse des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Zweifel, Beweisführung und rechtliche Rahmenbedingungen beleuchtet. (Symbolfoto: lasido /Shutterstock.com)
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als zentrales Beweismittel für die