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Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Entgeltfortzahlung

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Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Eine kritische Betrachtung
Das vorliegende Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 2 Sa 156/22) vom 21.03.2023 befasst sich intensiv mit der Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Es beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Handhabung von Zweifeln an der Glaubwürdigkeit solcher Bescheinigungen durch Arbeitgeber.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 156/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Erschütterung des Beweiswerts: Diskussion über die Glaubwürdigkeit und den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Arbeitgeber-Zweifel: Arbeitgeber können Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit ihrer Arbeitnehmer haben, insbesondere während Kündigungsfristen.
Beweislast: Im Fall erheblicher Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit kann die Beweislast wieder auf den Arbeitnehmer übertragen werden.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Dieses Dokument hat hohen Beweiswert, kann aber bei Vorliegen bestimmter tatsächlicher Umstände erschüttert werden.
Arbeitnehmerpflichten: Arbeitnehmer müssen konkrete gesundheitliche Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit darlegen.
Objektive Tatsachen: Arbeitgeber müssen objektiv greifbare und beweisbare Tatsachen vorlegen, um ernsthafte Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu begründen.
Berufungsentscheidung: Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wurde zurückgewiesen; die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

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Beweiswert und Zweifel
Kritische Analyse des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Zweifel, Beweisführung und rechtliche Rahmenbedingungen beleuchtet. (Symbolfoto: lasido /Shutterstock.com)

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als zentrales Beweismittel für die


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