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EuGH Entscheidung zu Kindergeld-Regelung für Zuzügler

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Neuer Kindergeld Tourismus? Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Regelung
Deutschland hat bezüglich der Flüchtlingskrise und den entsprechend zuziehenden Migranten eigene gesetzliche Regelungen ins Leben gerufen, welche den Zuzug der asylsuchenden Menschen ordnen und regeln sollen. Diese gesetzlichen Regelungen gehen in der gängigen Praxis mit den international geltendem Recht einher, allerdings muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) immer wieder mit Fragen bezüglich dieser Thematik beschäftigen. Kürzlich wurden gleich mehrere dieser Regelungen seitens des EuGH gekippt, sodass sich der deutsche Gesetzgeber wieder mit dieser Frage beschäftigen muss. Betroffen ist in erster Linie der Familiennachzug der Flüchtlinge und die damit verbundenen Kindergeldleistungen. Der EuGH hat die bislang geltenden deutschen Regelungen für rechtswidrig erklärt. Auch die bislang geltenden Rechte derjenigen Flüchtlinge, die minderjährig sind und mit einem entsprechenden Antrag den internationalen Schutz in Anspruch nehmen wollen, wurden seitens des EuGH gestärkt.

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Im Staatenbund ist das EU-Recht im Vergleich zum national geltenden Recht als vorrangig anzusehen. Dementsprechend sind sämtliche Länder, die als Mitglied im Staatenbund geltend, dazu verpflichtet, das EU-Recht entsprechend durch eine Anpassung der nationalen Rechte umsetzen.
Die deutsche Gesetzgebung mit Bezug auf den Familiennachzug wird als rechtswidrig angesehen
Entscheidung des EuGH: Deutschland darf Eltern aus anderen EU-Ländern während der ersten 3 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland nicht generell das Kindergeld streichen. (Symbolfoto: PhotographyByMK/Shutterstock.com)

Die sogenannte „180 Grad Kehrtwendung“ wurde bereits seit längerer Zeit durch Organisationen wie Pro Asyl gefordert. Gerade der Familiennachzug wurde dabei sehr stark in den Fokus gerückt. Im Zuge der bislang geltenden deutschen Gesetzgebung war es bislang nicht möglich, den entsprechenden Familiennachzug umzusetzen, wenn die antragstellende Person als minderjähriges Kind im Zuge des jeweiligen Verfahrens die Volljährigkeit erreicht. Pro Asyl argumentierte stets damit, dass die gesamte Familie des minderjährigen Kindes dafür büßen musste, dass die Arbeitsgeschwindigkeit der deutschen Büro[…]


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