Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: BGH korrigiert OLG Oldenburg in Diesel-Fall
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 31. Juli 2023 eine wichtige Entscheidung im Kontext von Diesel-Fahrzeugen und Schadensersatzansprüchen getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob einem Kläger, der Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Diesel-Fahrzeug verlangt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, nachdem er die Frist zur Begründung seiner Berufung versäumt hat. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen, weil er die Berufungsbegründungsfrist nicht eingehalten hatte. Der BGH hob diese Entscheidung auf und gewährte dem Kläger die Wiedereinsetzung.
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Das Dilemma der Fristversäumnis
BGH korrigiert OLG: Fristversäumender Diesel-Kläger erhält erneute Chance auf Schadensersatz. (Symbolfoto: VIa ZB 1/23 /Shutterstock.com)
Der Kläger hatte fristgemäß Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts eingelegt. Die Frist zur Berufungsbegründung wurde auf Antrag des Klägers mehrmals verlängert, zuletzt „letztmalig“ bis zum 23. September 2022. Der Kläger beantragte eine weitere Fristverlängerung, die jedoch vom Berufungsgericht abgelehnt wurde. Das Gericht argumentierte, dass die Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten des Klägers kein ausreichender Grund für eine weitere Fristverlängerung sei.
Vertrauen in die Justiz
Der Kläger argumentierte, dass sein Prozessbevollmächtigter auf die Gewährung einer weiteren Fristverlängerung hätte vertrauen dürfen. Dieses Vertrauen sei insbesondere durch die vorherigen Fristverlängerungen und das Einverständnis der Gegenseite begründet gewesen. Zudem wies der Kläger auf eine Pressemitteilung des BGH hin, die den Instanzgerichten zu einem Zuwarten geraten hatte.
Rechtsstaatsprinzip und wirkungsvoller Rechtsschutz
Der BGH stellte fest, dass das Berufungsgericht das Verfahrensgrundrecht des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verletzt hatte. Der Kläger d[…]