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Verkehrssicherungspflicht Gehweg mit scharfkantigen Niveauunterschieden

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Verkehrssicherungspflicht: Unebenheiten auf Gehwegen und ihre rechtlichen Konsequenzen
Die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere im Kontext von Gehwegen, ist ein Thema, das immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Ein aktueller Fall, der vor dem OLG Hamm verhandelt wurde, beleuchtet die Problematik von scharfkantigen Unebenheiten und deren Folgen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-11 W 37/20 >>>

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Unebenheiten und ihre rechtlichen Folgen
Im besagten Fall ging es um eine Frau, die aufgrund von scharfkantigen Höhenunterschieden auf einem Gehweg gestürzt war. Die Klägerin machte geltend, dass diese Unebenheiten eine Gefahrenstelle darstellten, die von der zuständigen Behörde trotz angeblicher regelmäßiger Kontrollen nicht beseitigt worden war. Sie forderte Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Die Entscheidung des OLG Hamm
Das OLG Hamm entschied, dass die Klägerin in der mündlichen Verhandlung darlegen und beweisen müsse, dass die scharfkantigen Höhenunterschiede für ihren Sturz ursächlich waren. Es wurde betont, dass Gehwege Fußgängern grundsätzlich in ihrer gesamten Breite als Verkehrsfläche zur Verfügung stehen sollten. Das Gericht widersprach der Auffassung, dass Fußgänger in Bereichen mit scharfkantigen Niveauunterschieden eine gesteigerte Aufmerksamkeit walten lassen müssten.
Bewertung der Schadenshöhe
In Bezug auf die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs wurde festgestellt, dass die Klägerin nur Anspruch auf ein Schmerzensgeld von 1.000,00 EUR habe. Die ursprüngliche Forderung der Klägerin von mindestens 2.000,00 EUR wurde als überzogen betrachtet. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das Landgericht prüfen müsse, ob ein Mitverschulden der Klägerin vorliege.
Abschließende Bemerkungen
Der Fall verdeutlicht die Komplexität der Verkehrssicherungspflicht und die Notwendigkeit, dass sowohl die zuständigen Behörden als auch die Bürger ihre Pflichten und Rechte kennen. Es bleibt abzuwarten, wie zukünftige Urteile in ähnlichen Fällen ausfallen werden und ob es zu einer klaren Rechtsprechung in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht von Gehwegen kommt.

Das vorliegende Urteil
OLG Hamm – Az.: I-11 W 37/20 – Beschluss vom 31.08.2020

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 02.06.2020 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 07.04.2020 te[…]


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