Ein Strafgericht in Aachen entscheidet über Klage zu Waffenbesitz
Ein Strafgericht in Aachen hat ein Urteil gefällt, das eine Klage abweist und der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Fall dreht sich um einen Fachhandel für Jagdzubehör und -bekleidung, Waffen und Munition, der eine enge Zusammenarbeit mit dem B Club hatte. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit lagerte die Klägerin Waffen in den Räumlichkeiten des Vereins.
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Klage auf Herausgabe der Waffen
Nachdem die Zusammenarbeit beendet wurde, wurden die Waffen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt. Die Klägerin forderte in ihrer Klage die Herausgabe der Waffen oder alternativ die Zustimmung des Beklagten zur Herausgabe durch das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft.
Klägerin konnte kein Besitzrecht nachweisen
Das Gericht entschied jedoch, dass die Klägerin nicht ausreichend dargelegt habe, dass sie das Eigentums- und Besitzrecht an den Waffen hatte und dass der Beklagte unberechtigt Besitz an den Waffen erlangt habe. Die Klägerin konnte nicht konkret nachweisen, wie sie das Besitzrecht an den Waffen erworben hatte und warum der Beklagte diese unrechtmäßig in seinem Besitz hatte.
Klage abgewiesen und Kosten auferlegt
Die Klage wurde daher abgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn die Klägerin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags erbringt. Es ist anzumerken, dass diese Zusammenfassung nur den Inhalt des Urteils wiedergibt und keine Rechtsberatung darstellt.
Das vorliegende Urteil
LG Aachen – Az.: 11 O 470/19 – Urteil vom 30.09.2020
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Ein Aachener Gericht weist Klage eines Jagdzubehörhandels ab: Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem B Club konnten die Eigentumsrechte an beschlagnahmten Waffen nicht nachgewiesen werden. (Symbolfoto: PRESSLAB /Shutters[…]