Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eigentumsvermutung bei Waffen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Strafgericht in Aachen entscheidet über Klage zu Waffenbesitz
Ein Strafgericht in Aachen hat ein Urteil gefällt, das eine Klage abweist und der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Fall dreht sich um einen Fachhandel für Jagdzubehör und -bekleidung, Waffen und Munition, der eine enge Zusammenarbeit mit dem B Club hatte. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit lagerte die Klägerin Waffen in den Räumlichkeiten des Vereins.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 470/19 >>>

[toc]
Klage auf Herausgabe der Waffen
Nachdem die Zusammenarbeit beendet wurde, wurden die Waffen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmt. Die Klägerin forderte in ihrer Klage die Herausgabe der Waffen oder alternativ die Zustimmung des Beklagten zur Herausgabe durch das Amtsgericht oder die Staatsanwaltschaft.
Klägerin konnte kein Besitzrecht nachweisen
Das Gericht entschied jedoch, dass die Klägerin nicht ausreichend dargelegt habe, dass sie das Eigentums- und Besitzrecht an den Waffen hatte und dass der Beklagte unberechtigt Besitz an den Waffen erlangt habe. Die Klägerin konnte nicht konkret nachweisen, wie sie das Besitzrecht an den Waffen erworben hatte und warum der Beklagte diese unrechtmäßig in seinem Besitz hatte.
Klage abgewiesen und Kosten auferlegt
Die Klage wurde daher abgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn die Klägerin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags erbringt. Es ist anzumerken, dass diese Zusammenfassung nur den Inhalt des Urteils wiedergibt und keine Rechtsberatung darstellt.

Das vorliegende Urteil
LG Aachen – Az.: 11 O 470/19 – Urteil vom 30.09.2020

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Ein Aachener Gericht weist Klage eines Jagdzubehörhandels ab: Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem B Club konnten die Eigentumsrechte an beschlagnahmten Waffen nicht nachgewiesen werden. (Symbolfoto: PRESSLAB /Shutters[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv