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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anerkennung weiterer Unfallfolgen eines anerkannten Arbeitsunfalls

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Arbeitsunfall und seine Spätfolgen
Im Herzen dieser Geschichte steht eine Landwirtin, die im September 2011 während ihrer Arbeit einen Unfall erlitt. Die Frau, geboren 1954, knickte mit dem linken Fuß in eine Spalte eines Betonrostes um und stürzte, was letztendlich zu einer Reihe von Beschwerden führte. Es ist ein komplexer Fall, der sich um die Anerkennung der Spätfolgen dieses Arbeitsunfalls dreht.

Direkt zum Urteil Az: L 3 U 146/18 springen.

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Die Unfallgeschichte und erste medizinische Befunde
Direkt nach ihrem Sturz arbeitete die Landwirtin weiter, suchte jedoch später am selben Tag medizinische Hilfe im Kreiskrankenhaus. Sie wies eine eingeschränkte aktive Beweglichkeit der rechten Schulter auf, wobei keine Frakturen festgestellt wurden. Zudem zeigte ihr rechter Kleinfinger eine Schwellung und ein Hämatom, was ebenfalls durch Radiologie bestätigt wurde.
Weitergehende Diagnose und Behandlung
Im Oktober 2011 ergab eine MRT-Untersuchung der rechten Schulter eine Teilverletzung der Supraspinatussehne. Zudem wurden vorbestehende Arthrose und andere Komplikationen festgestellt. Diese Diagnosen führten zur fortgesetzten Behandlung, wobei die Ärzte eine eingeschränkte Beweglichkeit des rechten Schultergelenks dokumentierten. Die Landwirtin gab an, sie könne ihren rechten Arm nach dem Sturz nicht mehr heben.
Der Rechtsweg und das Urteil
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies die Berufung gegen das vorherige Urteil des Sozialgerichts Cottbus zurück. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Parteien mussten sich gegenseitig keine Kosten für das Berufungsverfahren erstatten. Der Hauptstreitpunkt in diesem Fall war die Anerkennung weiterer Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall der Landwirtin.

Diese Fallgeschichte dient als Erinnerung daran, dass Arbeitsunfälle und ihre möglichen Spätfolgen nicht nur eine medizinische, sondern auch eine rechtliche Herausforderung darstellen können. Die Klärung von Unfallursache, Verletzungsausmaß und -folgen kann dabei zur komplexen Aufgabe werden.

Das vorliegende Urteil
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – Az.: L 3 U 146/18 – Urteil vom 21.01.2021

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 23. Mai 2018 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben auch für das Berufungsverfahren einander keine Kosten zu erstatten.
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