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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietrückzahlung nach einvernehmlicher Mieterhöhung

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Zurückweisung einer Mietrückzahlung nach Einigung auf Mieterhöhung
In einem Fall, der den Berliner Mietmarkt betrifft, wurde ein Mieter enttäuscht, der versuchte, eine Überzahlung der Miete nach einer zuvor vereinbarten Mieterhöhung zurückzuerhalten. Der Mieter hatte gegen sein Urteil Berufung eingelegt, da er glaubte, dass er aufgrund einer überhöhten Miete einen Rückzahlungsanspruch hatte. Allerdings war das Urteil nicht zu seinen Gunsten und die Berufung wurde zurückgewiesen.

Direkt zum Urteil Az: 65 S 67/21 springen.

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Einverständnis zur Mieterhöhung und Anforderungen an die Rückzahlung
Die Grundlage für die Klage war der Glaube des Mieters, dass er einen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete für den Zeitraum Dezember 2017 bis Juli 2018 hatte. Dabei stützte er sich auf den § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, nach dem jemand, der etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, zur Herausgabe verpflichtet ist. Hierbei war das rechtliche Dilemma, ob eine einvernehmlich vereinbarte Mieterhöhung als rechtlicher Grund für die Bezahlung der höheren Miete angesehen werden kann.
Rechtliche Grundlage und Argumentation
Gemäß dem rechtlichen Hintergrund des Falles bezieht sich der Kläger auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und insbesondere auf den § 812, der die Herausgabe von ohne rechtlichen Grund erlangten Leistungen regelt. Darüber hinaus betrachtet er auch den § 558 Abs. 1 BGB, der die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete betrifft. Dabei stellt sich die Frage, ob die erhöhte Miete, auf die sich die beiden Parteien einig waren, als Ausgangsmiete angesehen werden kann.
Urteil und Auswirkungen auf die Mieter
Das Landgericht Berlin entschied jedoch, dass es keinen Anspruch auf Rückzahlung gibt, da die Zahlungen aufgrund einer zwischen den Parteien wirksam getroffenen Vereinbarung erfolgten. Das Gericht betonte, dass die Miete nicht „von sich aus“ erhöht wurde, sondern dass die Mieterhöhung von beiden Parteien einvernehmlich beschlossen wurde. Somit wurde die Berufung des Klägers zurückgewiesen und das ursprüngliche Urteil bleibt bestehen.

Dieses Urteil dient als wichtiger Präzedenzfall für Mieter und Vermieter gleichermaßen und wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Implikationen von einvernehmlichen Mieterhöhungen und der Möglichkeit einer Rückzahlung überzahlter Miete.

Das vorliegende Urteil[…]


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