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Zustimmungsklage Vergleichsmietenerhöhung – alle Vermieter müssen klagen

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Die Auswirkung einer fehlerhaften Klageerhebung auf die Mietzinserhöhung
Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Landgerichts Berlin hat die rechtlichen Anforderungen an die Durchsetzung von Mietzinserhöhungen in gemeinschaftlichen Eigentumsverhältnissen weiter geklärt. Die zentrale Frage dieses Falls betraf die Zustimmungsklage zur Vergleichsmietenerhöhung. Insbesondere wurde untersucht, ob eine Zustimmungsklage nur von einem Vermieter oder von allen Vermietern erhoben werden muss.

Die Klage, die im Mittelpunkt dieser Rechtsstreitigkeit stand, wurde von einem Vermieter gegen das Urteil des Amtsgerichts Mitte eingelegt. Der Kläger war der Meinung, dass eine Zustimmung zur Mieterhöhung auch durch einen Einzelvermieter erzwungen werden kann. Das Gericht sah das allerdings anders und wies die Berufung des Klägers zurück.

Direkt zum Urteil Az: 67 S 223/20 springen.

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Eine komplexe rechtliche Fragestellung
Die rechtlichen Fragen, die in diesem Fall eine Rolle spielten, betrafen insbesondere die rechtliche Qualifizierung von Mehrheitsansprüchen von Vermietern und die entsprechenden Verfahrensanforderungen. Das Gericht betonte, dass die geltend gemachten Duldungsansprüche von der Art der Ansprüche in diesem Fall grundlegend verschieden seien. Daher könnten sie nicht als Präzedenzfall dienen.
Die Rechtsprechung betont die Rolle aller Vermieter
Die Entscheidung des Gerichts war klar: Eine Klage zur Durchsetzung der Zustimmung zur Mieterhöhung erfordert die Klageerhebung durch sämtliche Vermieter. Es reicht nicht aus, wenn nur einer der Vermieter die Zustimmungsklage erhebt. Diese Entscheidung des Landgerichts unterstreicht die Rolle und Verantwortung aller Vermieter bei der Durchsetzung von Mieterhöhungen.
Eine fehlende Antragsänderung und die Konsequenzen
In dem vorliegenden Fall fehlte auch eine erforderliche Antragsänderung nach § 524 Abs. 4 ZPO. Zudem hat der Kläger die Klagefrist gemäß § 558b Abs. 2 Satz 2 BGB nicht eingehalten. Das Gericht wies darauf hin, dass diese Frist eine Klageerhebung durch sämtliche Vermieter oder zumindest die Offenlegung einer gewillkürten Prozessstandschaft sowie eine deren Anforderungen genügende Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist erfordert.
Die Kosten des Prozesses und der Ausgang des Verfahrens
Schließlich hat das Gericht die Kos[…]


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