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Aktivlegitimation – Definition und rechtliche Bedeutung

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In unzähligen Gerichtssälen gilt die Maxime, dass der Kläger das Wort hat und dem Gericht durch die Klage sein rechtliches Anliegen zur Entscheidung vorbringt. Mit dieser Maxime geht jedoch die Frage einher, wer überhaupt die Berechtigung zu einer Klage besitzt. Die Antwort auf diese Frage ist zwar eigentlich simpel, aber dennoch mit einem weitreichenden Hintergrund.

In Deutschland ist jeder Mensch oder auch jede Institution sowie auch jeder Verein zu einer Klage berechtigt, wer eine aktive Legitimation besitzt. Diese Antwort führt jedoch direkt zu der nächsten Frage. Was sich hinter dem Begriff Aktivlegitimation verbirgt und welche Bedeutung dieser Begriff für die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen hat, soll in diesem Artikel geklärt werden. Hierbei wird deutlich, dass das Wissen um die Aktivlegitimation bei Weitem nicht ausschließlich für Juristen interessant ist. Vielmehr hat dieses Wissen auch für den Bürger an sich eine große Bedeutung.
„Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei!“ Immanuel Kant
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Aktivlegitimation – Definition
Aktivlegitimiert ist, wer materiell-rechtlich Inhaber des eingeklagten Rechts ist und befugt ist, das streitige Recht geltend zu machen (Symbolfoto: Andrey_Popov/Shutterstock.com)

Hinter der Bezeichnung Aktivlegitimation, welcher allgemein hin auch als Sachbefugnis oder Sachlegitimation bekannt ist, verbirgt sich ein Begriff, welcher dem Prozessrecht zugeordnet wird. Mit dem Begriff Aktivlegitimation wird die zwingende Voraussetzung für die Begründung von einer Klage beschrieben. Eine Klage ist dementsprechend lediglich dann begründet, wenn der Kläger über eine aktive Legitimation zu der Durchsetzung von dem geltend gemachten Recht besitzt. Die aktive Legitimation des Klägers ist jedoch nur eine Voraussetzung für die Begründetheit von einer Klage. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das von dem Kläger geltend gemachte Recht zu dem Zeitpunkt der Klage überhaupt entstand und auch fortbesteht sowie rechtlich als durchsetzbar gilt. Zudem muss der Beklagte die Passivlegitimation besitzen.
Kläger ohne Aktivlegitimation: Gericht weist unbegründete Klage ab
Wenn der Kläger nicht aktiv legitimiert ist, so muss seitens des Gerichts die Klage abgewiesen werden. Die Klage ist in dera[…]


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