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Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

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Antragsteller verliert Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum
Ein Fahrer, bei dem während einer Verkehrskontrolle drogentypische Auffälligkeiten festgestellt wurden, hat gegen die sofortige Entziehung seiner Fahrerlaubnis geklagt. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte die sofortige Vollziehung angeordnet und die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bis zu einem bestimmten Datum angeordnet. Der Antragsteller legte kein Gutachten vor, sondern argumentierte, dass es sich lediglich um einen einmaligen Probierkonsum gehandelt habe und kein weiteres Gutachten erforderlich sei. Das Gericht wies die Beschwerde ab, da der Antragsteller als gelegentlicher Cannabiskonsument anzusehen sei. Die Beibringungsanordnung sei auch rechtens. Der Antragsteller müsse nachweisen, dass er zukünftig kein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis oder dessen Nebenwirkungen führen werde.

Direkt zum Urteil: Az.: 11 CS 22.362 springen.

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Sachverhalt
Bei einer Verkehrskontrolle im Mai 2021 wurden beim Antragsteller drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Eine Blutprobe ergab, dass er im Sinne von § 24a StVG unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gefahren war. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete daraufhin die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an. Der Antragsteller legte kein Gutachten vor und die Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Der Antragsteller klagte gegen die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis und beantragte vorläufigen Rechtsschutz.
Entscheidung
Das Gericht wies die Beschwerde ab, da der Antragsteller als gelegentlicher Cannabiskonsument anzusehen sei. Die Fahrerlaubnisbehörde durfte ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen und auf die fehlende Fahreignung schließen, nachdem dieses nicht vorgelegt wurde. Der Antragsteller müsse nachweisen, dass er zukünftig kein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis oder dessen Nebenwirkungen führen werde. Der einmalige Probierkonsum konnte nicht schlüssig dargelegt werden.
Fazit
Wer unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug führt, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Ein einmaliger Konsum rechtfertigt keine Ausnahme von der Pflicht zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, um die Fahreignung nachzuweisen. Die Anforderungen an die Darlegung eines einmaligen Probierkonsums sind hoch. Die Beibringungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde war im vorliegenden Fall anlassbezogen und verhältnismäßig.


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