Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – fiktive Schadensabrechnung/Referenzwerkstatt

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Amtsgericht Ansbach
Az: 4 C 443/10
Urteil vom 30.07.2010

In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz erlässt das Amtsgericht Ansbach ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495a ZPO folgendes Endurteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 267,80 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.11.2009 sowie weitere 43,32 € zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss
Der Streitwert wird auf 267,80 € festgesetzt.

Tatbestand
Auf die Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO verzichtet.

Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist überwiegend begründet.
I.
Die Klage ist zulässig. Das Amtsgericht Ansbach ist gemäß § 32 ZPO örtlich zuständig, da auch für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Gefährdungshaftung nach dem StVG und dem Direktanspruch gegen den Versicherer das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Tatort liegt. Dieser ist vorliegend in Ansbach, wo der Verkehrsunfall stattgefunden hat.
Nach §§ 1 ZPO, 23 Nr.1 GVG ist das Amtsgericht auch sachlich zuständig, da der Streitwert 5.000 € nicht übersteigt.
II.
Die Klage ist teilweise begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch aus §§ 71, 17 I, II StVG, 115 I VVG auf Zahlung von 267,80 €.
Dieser ergibt sich aus dessen Anspruch auf Schadensersatz für die Instandsetzung seines KFZ bei fiktiver Schadensberechnung von 2158,89 €, der bereits durch Zahlung von 1.891,09 € seitens der Beklagten in dieser Höhe erloschen ist (§ 362 BGB).
Für die Fahrzeuginstandsetzung hatte der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 2.158,89 â[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv