Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 3 B 14.802 – Urteil vom 13.06.2018
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die 1959 geborene Klägerin – eine Oberstudienrätin im Dienst des Beklagten – erlitt am 14. Februar 1996 einen Wegeunfall, der mit Bescheid der Bezirksfinanzdirektion München vom 1. Juli 1996 als Dienstunfall mit den Dienstunfallfolgen HWS-Distorsion, BWS-Kompression, leichte Schädelprellung mit Hautschürfung im Stirnbereich, Unterarmdistorsion mit Hautschürfung links anerkannt worden ist. Die Klägerin war auf dem Weg von der Schule nach Hause mit ihrem Pkw aufgrund von Eisglätte ins Schleudern geraten und gegen einen Strahlträger geprallt.
Einen weiteren Wegeunfall (wiederum Heimfahrt nach Unterricht) erlitt die Klägerin am 2. Dezember 1997, der mit Bescheid der Bezirksfinanzdirektion München vom 29. April 1998 als Dienstunfall mit den Dienstunfallfolgen HWS-Schleudertrauma, multiple Prellungen an der rechten Körperseite, Zerrung der rechten Flanke anerkannt worden ist.
Den hier streitgegenständlichen Unfall erlitt die Klägerin am 15. September 2003. Sie rutschte beim Schließen eines Fensters in der Schule von einem Stuhl ab und hielt sich zwei bis drei Minuten mit der rechten Hand am Fenstergriff hängend fest, bis es ihr gelang, mit den Füßen den Stuhl wieder aufzurichten. Der Beklagte erkannte den Vorfall mit Bescheid vom 28. November 2003 als Dienstunfall mit der Dienstunfallfolge „Schulterdistorsion rechts“ an.
(Symbolfoto: SpeedKingz/Shutterstock.com)Nachdem verschiedene Behandlungsansätze (Physio- und Spritzentherapie) nicht zu einer Beschwerdefreiheit führten, begab sich die Klägerin am 11. März 2004 zu Dr. T…, Facharzt für Orthopädie. Sie gab an, Schulterbeschwerden und Verspannungen im Hals-/Nackenbereich zu haben. Dr. T… führte eine chiropraktische Behandlung durch. Dabei stellte er sich hinter die sitze[…]