Reservierungsvertrag zwischen Makler und Kaufinteressenten: Fallstricke und Klauseln
Eine Reservierungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Makler und Kaufinteressenten, in dem die Parteien die Absicht des Kaufs einer Immobilie festhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Reservierungsvereinbarung sinnvoll ist, welchen Vorteil sie für Makler und Verkäufer hat und ob sie rechtlich bindend ist.
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Traumhaus gefunden? Mit Reservierung sichern!
Wer den Traum von den eigenen vier Wänden hegt wird nicht selten den vorhandenen Immobilienmarkt sondieren und dabei auch nur zu häufig auf die vermeintliche Traumimmobilie stoßen. In der Regel ist es jedoch so, dass vor dem tatsächlichen Erwerb der Immobilie noch die wichtige Finanzierungsfrage mit der kreditgebenden Bank geklärt werden muss. Dementsprechend schwingt bei vielen immobilieninteressierten Menschen die Angst mit, dass nach der Klärung der Finanzierungsfrage die Traumimmobilie nicht mehr verfügbar ist. Insbesondere dann, wenn der Immobilienbesitzer einen Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt hat, ist diese Sorge nicht gänzlich unberechtigt.
Ein Makler hat, im Gegensatz zu dem Immobilienbesitzer selbst, erheblich mehr Möglichkeiten zur Generierung von kaufinteressierten Personen. Durch geschickte Marketingmaßnahmen wird die Immobilie inseriert und angepriesen, sodass sich sehr schnell eine wahre Vielzahl von Menschen für das Haus interessieren. Dies ist ein Stück weit das tägliche Brot für den Makler, der die Immobilie möglichst vielen Menschen anbieten muss. Dementsprechend läuft jeder kaufinteressierte Mensch, bei dem die Finanzierungsfrage noch nicht abschließend geklärt wurde, Gefahr, dass alle wichtigen Aspekte nicht mehr rechtzeitig geklärt werden können. Durch eine Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf kann diese Gefahr ein Stück weit abgemildert werden, allerdings gibt es bei dieser Form der Vereinbarung stets einige wichtige Aspekte zu beachten.
Die reine Reservierungsvereinbarung an sich hat im H[…]