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Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag

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Alles Wissenswerte über die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags.
Wird ein Arbeitnehmer gefragt, ob er lieber einen befristeten oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag von seinem Arbeitgeber bekommen würde, so würde die Wahl stets auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag fallen. Dabei ist den meisten Arbeitnehmern überhaupt nicht bewusst, dass bei den meisten Arbeitsverträgen die Dauer ohnehin bereits begrenzt ist. Auch im Hinblick auf die Rahmenumstände im Zusammenhang mit dem befristeten Arbeitsvertrag herrscht allgemeinhin eine große Unkenntnis.

Viele Arbeitnehmer wissen beispielsweise nicht, dass sie sich gegen eine automatische Verlängerung ihres befristeten Arbeitsvertrages wehren können. Die Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nicht schwieriger als die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Es gibt allerdings einige Besonderheiten, die man beachten sollte.

Bei dem befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, dessen Laufzeit begrenzt ist. Die Begrenzung muss sich jedoch nicht zwingend auf einen zeitlichen Rahmen beziehen – ein Arbeitsvertrag kann auch auf einen bestimmten Zweck begrenzt werden.
Das Ende steht bereits fest
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, das von vornherein auf eine bestimmte Zeit begrenzt ist und keiner Kündigung bedarf. (Symbolfoto: Stock-Asso/Shutterstock.com)

Wird davon gesprochen, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ein begrenzter Arbeitsvertrag geschlossen wurde, so steht das Ende des Arbeitsverhältnisses bereits zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fest. Dementsprechend endet das Arbeitsverhältnis auch direkt mit dem Ende des Zeitraumes, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart wurde.

Es muss hierbei jedoch unterschieden werden zwischen einer zeitlichen Begrenzung eines Arbeitsverhältnisses und einer zweckgebundenen Begrenzung des Arbeitsverhältnisses. Im Fall einer zeitlichen Begrenzung endet das Arbeitsverhältnis, unabhängig von den innerhalb dieser Zeitspanne erarbeiteten Arbeitsergebnisse, mit dem Erreichen des Zeitpunkts. Bei der zweckgebundenen Befristung findet das Arbeitsverhältnis dann ein Ende, wenn der vertraglich vereinbarte Z[…]


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